Vereinsgesetz
| 4. Abschnitt - Sondervorschriften (§§ 14 - 18) |
(1) Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind (Ausländervereine), können über die in Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes genannten Gründe hinaus unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 verboten werden. Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, gelten nicht als Ausländervereine. § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 12 Abs. 1 und 2 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Beschlagnahme und die Einziehung von Forderungen und Sachen Dritter auch im Falle des Absatzes 2 zulässig sind.
(2) Ausländervereine können verboten werden, soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit
| 1. | die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet, | |
| 2. | den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft, | |
| 3. | Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind, | |
| 4. | Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll oder | |
| 5. | Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. |
(3) Anstelle des Vereinsverbots kann die Verbotsbehörde gegenüber Ausländervereinen Betätigungsverbote erlassen, die sie auch auf bestimmte Handlungen oder bestimmte Personen beschränken kann. Im übrigen bleiben Ausländervereinen gegenüber die gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unberührt.
Rechtsprechung zu § 14 VereinsG
64 Entscheidungen zu § 14 VereinsG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerwG, 06.09.1995 - 1 VR 2.95
- BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76
- BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93
- BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94
Verbot des Kurdistan-Komitees bestätigt
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 09.12.1997 - 1 A 9.93
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot des Kurdistan-Komitee e. V.
- BVerwG, 09.12.1997 - 1 A 9.93
- BVerwG, 16.07.2003 - 6 VR 10.02
Bundesverwaltungsgericht gewährt verbotenem Verein AL-AQSA vorläufigen ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02
Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare ...
- BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02
- BVerwG, 19.08.1994 - 1 VR 9.93
- BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97
Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots
- BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02
Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03
Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg
- BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03
- BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren ...
- BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
- BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von ...
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08
Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot; ...
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08
Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt
- BVerwG, 28.01.1997 - 1 A 13.93
Vereinsrecht - Vereinsverbot, Umfang der Erstreckung eines Vereinsverbots auf ...
- VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1408/08
Die versammlungsrechtliche Auflage gem. § 15 VersG, keine Bildnisse von Abdullaah ...
- BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04
Verfassungsmäßigkeit strafgerichtlicher Verurteilungen zu Geldstrafen wegen ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 1 S 1377/96
Vereinsverbot: Ausländerverein - Unterstützung der verbotenen PKK - Gefährdung ...
Literatur im Internet zu § 14 VereinsG
Querverweise
- VereinsG
- Sondervorschriften
- § 15 (Ausländische Vereine)
- Schlußbestimmungen
- § 20 (Zuwiderhandlungen gegen Verbote)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren
- Registersachen
- Ergänzende Vorschriften für das Vereinsregister
- § 400 (Mitteilungspflichten)
- Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vereinssachen. Partnerschaftssachen. Güterrechtsregister
- § 159
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