Vereinsgesetz
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2) |
(1) Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.
(2) Vereine im Sinne dieses Gesetzes sind nicht
1. | politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, | |
2. | Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder. |
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vom 04.12.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
08.12.2001 | Erstes Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes | 04.12.2001 |
Rechtsprechung zu § 2 VereinsG
144 Entscheidungen zu § 2 VereinsG in unserer Datenbank:
- BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23
Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche ...
- OVG Sachsen, 17.01.2024 - 6 B 287/22
Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; Fördermitgliedschaft in einer Partei; ...
- VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23
Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen ...
- BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 12.21
Klagen gegen das vereinsrechtliche Verbot der "Bandidos Motorcycle Club ...
- BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 3.19
Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das vereinsrechtliche Verbot von ...
- BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 1.19
Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos
- BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 2.19
Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos
- BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 4.19
Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos
- BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 5.19
Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos
- BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvR 1336/20
Querverweise
Auf § 2 VereinsG verweisen folgende Vorschriften:
- Parteiengesetz (PartG)
- Vollzug des Verbots verfassungswidriger Parteien
- § 33 (Verbot von Ersatzorganisationen)