Vereinsgesetz
| 2. Abschnitt - Verbot von Vereinen (§§ 3 - 9) |
(1) Die Verbotsbehörde kann für ihre Ermittlungen die Hilfe der für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden und Dienststellen in Anspruch nehmen. Ermittlungsersuchen des Bundesministers des Innern sind an die zuständige oberste Landesbehörde zu richten.
(2) Hält die Verbotsbehörde oder eine gemäß Absatz 1 Satz 1 ersuchte Stelle eine richterliche Vernehmung von Zeugen, eine Beschlagnahme von Beweismitteln oder eine Durchsuchung für erforderlich, so stellt sie ihre Anträge bei dem Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Handlung vorzunehmen ist. Die richterlichen Anordnungen oder Maßnahmen trifft der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Gerichts.
(3) Für die richterliche Vernehmung von Zeugen gilt § 98 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend.
(4) Für die Beschlagnahme von Gegenständen, die als Beweismittel von Bedeutung sein können, gelten die §§ 94 bis 97, 98 Abs. 4 sowie die §§ 99 bis 101 der Strafprozeßordnung entsprechend. Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß eine Durchsuchung zur Auffindung solcher Beweismittel führen werde, so kann die Durchsuchung der Räume des Vereins sowie der Räume, der Sachen und der Person eines Mitglieds oder Hintermannes des Vereins angeordnet werden. Bei anderen Personen ist die Durchsuchung nur zur Beschlagnahme bestimmter Beweismittel und nur dann zulässig, wenn Tatsachen darauf schließen lassen, daß sich die gesuchte Sache in ihrem Gewahrsam befindet. Die §§ 104, 105 Abs. 2 bis 4, §§ 106 bis 110 der Strafprozeßordnung gelten entsprechend.
(5) Bei Gefahr im Verzug kann auch die Verbotsbehörde oder eine gemäß Absatz 1 Satz 1 ersuchte Stelle eine Beschlagnahme, mit Ausnahme der Beschlagnahme nach § 99 der Strafprozeßordnung, oder eine Durchsuchung anordnen. Die Vorschriften des Absatzes 4 sowie § 98 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Strafprozeßordnung gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 4 VereinsG
33 Entscheidungen zu § 4 VereinsG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 417/08
Beschlagnahmeanordnung nach § 4 Abs.5 VereinsG; Beschlagnahme: Gefahr im ...
- OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08
Zur Durchsuchungsanordnung nach § 4 Vereinsgesetz; Durchsuchungsanordnung: ...
- VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478
Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren, ...
- OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 OB 398/08
Zur Beschlagnahmeanordnung nach § 4 Abs. 2 und 4 VereinsG; ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02
Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung ...
- OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10
Durchsuchung und Beschlagnahme nach dem Vereinsgesetz
- BVerwG, 09.02.2001 - 6 B 3.01
Vereinsrecht
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1982 - 1 S 284/82
Vollzogene Durchsuchungsanordnung; keine Beschwerde gegen vollzogene ...
- OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 11 OB 424/10
Beschlagnahme nach dem Vereinsgesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - 5 E 112/02
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