Vereinsgesetz
2. Abschnitt - Verbot von Vereinen (§§ 3 - 9) |
(1) Wird eine Maßnahme zum Vollzug des Verbots angefochten und kommt es für die Entscheidung darauf an, ob das Verbot rechtmäßig ist, so hat das Verwaltungsgericht, wenn es die Rechtmäßigkeit des Verbots bezweifelt, das Verfahren auszusetzen, bis über das Verbot unanfechtbar entschieden ist, und dieses Ergebnis seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
(2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen zum Vollzug des Verbots haben keine aufschiebende Wirkung.
Rechtsprechung zu § 6 VereinsG
30 Entscheidungen zu § 6 VereinsG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 12.02.2024 - 4 C 23.1887
Beschwerde, Durchsuchungsanordnung, Beschlagnahmeanordnung, Vereinsverbot, ...
- VG Berlin, 23.11.2023 - 29 K 69.23
Vereinsverbot: Einziehung eines Motorrades eines Dritten
- VG Düsseldorf, 03.02.2022 - 18 L 1908/21
Motorrad; Motorradclub; Rocker; Drohkulisse; Sicherstellung
- OVG Sachsen, 12.11.2013 - 3 E 70/13
Durchsuchung von Wohnräumen, Personen und Sachen, Zuständigkeit für Antrag vor ...
- BVerfG, 10.08.1993 - 1 BvR 807/93
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Auslegung von §§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2071/17
Durchsuchung eines Mitglieds einer verbotenen Vereinigung - Bestimmtheit einer ...
- VGH Bayern, 08.01.2015 - 4 C 14.1708
Beim Erlass einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung hat der Richter die ...
Zum selben Verfahren:
- VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440
Vereinsverbot gegen Ersatzorganisation einer verbotenen Vereinigung
- VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 X 14.440
- OVG Sachsen, 25.04.2018 - 3 A 868/16
Vereinsverbot; Motorrad; MC Gremium; Sicherstellung von Sachen Dritter; ...
- VG Köln, 03.07.2018 - 20 L 4488/17
Querverweise
Auf § 6 VereinsG verweisen folgende Vorschriften:
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 8 (Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen)