Verfassung
| Erster Hauptteil: Vom Menschen und seinen Ordnungen (Art. 1 - 22) |
| I. Mensch und Staat (Art. 1 - 3c) |
Literatur im Internet zu Art. 3b Verf
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 3b Verf:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Der Bund und die Länder
- Art. 20a
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Sachen und Tiere
- § 90a (Tiere)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- §§ 1 ff
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