Verfassung
| Erster Hauptteil: Vom Menschen und seinen Ordnungen (Art. 1 - 22) |
| II. Religion und Religionsgemeinschaften (Art. 4 - 10) |
Literatur im Internet zu Art. 6 Verf
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 6 Verf:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Art. 140
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