Verfassung
| Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen (Art. 23 - 84) |
| VI. Die Verwaltung (Art. 69 - 78) |
Rechtsprechung zu Art. 69 Verf
Entscheidung zu Art. 69 Verf in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3129/89
1. Befugnis der Landesregierung zur Anordnung der Arbeitszeitregelung
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 69 Verf:
- Landesverwaltungsgesetz (LVG)
- Geltungsbereich des Gesetzes und Gliederung der Verwaltungsbehörden
- § 1 II (Geltungsbereich und Gliederung der Verwaltungsbehörden)
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe
- § 1 (Anwendungsbereich)
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