Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 3 im Titel VerkProspG

Ein Paragraph bzw. Artikel '3' wurde in diesem Titel 'VerkProspG' nicht gefunden! Es wurde zusätzlich eine Volltextsuche durchgeführt:

Treffer im Text:

§§ 1 bis 4a


§§ 5 und 6


§§ 7 bis 8e


§ 8h Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts (2 Treffer)
... Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs aufzustellen und entsprechend den Bestimmungen der §§ 317 bis 324 des Handelsgesetzbuchs prüfen zu lassen. (2) Der Emittent im Sinne von Absatz 1, der keine ...

§ 8j Werbung


§ 9 Frist und Form der Veröffentlichung


§ 10 Veröffentlichung eines unvollständigen Verkaufsprospekts


§ 11 Veröffentlichung ergänzender Angaben


§ 12 Hinweis auf Verkaufsprospekt


§§ 14 und 15


§ 16 Gebühren


§ 16a Bekanntgabe und Zustellung


§ 8f Anwendungsbereich (2 Treffer)
... oder Pensionsfonds im Sinne der §§ 1 und 112 des Versicherungsaufsichtsgesetzes emittiert werden, 3. Angebote, bei denen von derselben Vermögensanlage im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr als 20 Anteile angeboten werden ...

§ 8g Prospektinhalt (2 Treffer)
... Anlageziele der Vermögensanlage einschließlich der finanziellen Ziele und der Anlagepolitik, 3. die erforderlichen Angaben über die Gesellschaft im Sinne des Absatzes 1 Satz 2, 4. ...

§ 8k Verschwiegenheitspflicht (3 Treffer)
... Die bei der Bundesanstalt Beschäftigten und die nach § 4 Abs. 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes beauftragten Personen dürfen die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im ...

§ 13 Haftung bei fehlerhaftem Prospekt (2 Treffer)
... Wertpapiere der Zeitpunkt des ersten öffentlichen Angebots im Inland maßgeblich; 2. § 44 Abs. 3 des Börsengesetzes ist auf Emittenten mit Sitz im Ausland anzuwenden, deren Wertpapiere auch im Ausland ...

§ 17 Bußgeldvorschriften (5 Treffer)
... 2 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gibt, 3. entgegen § 8i Abs. 1 oder 3 Satz 1 einen Verkaufsprospekt oder eine nachzutragende Angabe nicht oder ...

§ 8i Hinterlegungsstelle, Rechte der Hinterlegungsstelle, sofortige Vollziehung (8 Treffer)
... Anbieter innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang des Verkaufsprospekts mitteilen, wenn sie weitere Unterlagen nach Satz 3 für erforderlich hält. Die Bundesanstalt untersagt die Veröffentlichung, wenn der Verkaufsprospekt nicht die ...

§ 13a Haftung bei fehlendem Prospekt (7 Treffer)
... zugelassen sind, oder von Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 kann, wenn ein Prospekt entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierprospektgesetzes oder entgegen § 8f Abs. 1 Satz 1 oder § 8f nicht veröffentlicht ...

§ 18 Übergangsvorschriften (10 Treffer)
... (2) Auf Verkaufsprospekte, die vor dem 1. April 1998 im Inland veröffentlicht worden sind, sind § 13 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 1996 (BGBl. I S. 1047) und die Vorschriften der §§ 45 bis 49 des ...

Treffer in früheren Fassungen:

§ 8f Anwendungsbereich (2 Treffer), Fassung gültig bis 01.11.2007
... oder Pensionsfonds im Sinne der §§ 1 und 112 des Versicherungsaufsichtsgesetzes emittiert werden, 3. Angebote, bei denen von derselben Vermögensanlage im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr als 20 Anteile angeboten werden ...

§ 8f Anwendungsbereich (2 Treffer), Fassung gültig bis 18.08.2006
... oder Pensionsfonds im Sinne der §§ 1 und 112 des Versicherungsaufsichtsgesetzes emittiert werden, 3. Angebote, bei denen von derselben Vermögensanlage im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr als 20 Anteile ...

Titeltreffer:

Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) (Fassung gültig bis inkl. 31.05.2012)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2701; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Erste Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (1. VermVerkProspGebVÄndV)
V. v. 06.12.2010 BGBl. I S. 1824
Zweite Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (2. VermVerkProspGebVÄndV)
V. v. 25.05.2012 BGBl. I S. 1216
Dritte Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (3. VermVerkProspGebVÄndV)
V. v. 19.08.2015 BGBl. I S. 1433
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (VermVerkProspGebV) (Fassung gültig bis inkl. 30.09.2021)
V. v. 29.06.2005 BGBl. I S. 1873; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 49 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Verkaufsprospektgebührenverordnung (VerkProspGebV) (Fassung gültig bis inkl. 31.05.2012)
V. v. 07.05.1999 BGBl. I S. 874; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 25.05.2012 BGBl. I S. 1216

- lesen Sie die Beschreibung der Suchfunktionen
- prüfen Sie auf Tippfehler
- teilen Sie lange Begriffe in seine Bestandteile, z.B. 'Einkommen Steuer' statt 'Einkommenssteuer'
- suchen Sie mit weniger Suchbegriffen und schränken Sie dann ggf. die Suche weiter ein
- suchen Sie allgemeiner / suchen sie nach dem Wortstamm