Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
Abschnitt 2 - Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 - 19) |
Unterabschnitt 2 - Interne Teilung (§§ 10 - 13) |
(1) Das Familiengericht überträgt für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (interne Teilung).
(2) 1Sofern nach der internen Teilung durch das Familiengericht für beide Ehegatten Anrechte gleicher Art bei demselben Versorgungsträger auszugleichen sind, vollzieht dieser den Ausgleich nur in Höhe des Wertunterschieds nach Verrechnung. 2Satz 1 gilt entsprechend, wenn verschiedene Versorgungsträger zuständig sind und Vereinbarungen zwischen ihnen eine Verrechnung vorsehen.
(3) Maßgeblich sind die Regelungen über das auszugleichende und das zu übertragende Anrecht.
Rechtsprechung zu § 10 VersAusglG
722 Entscheidungen zu § 10 VersAusglG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 4 UF 86/17
Versorgungsausgleich: Zu übertragendes Anrecht nach § 10 Abs. 1 VersAusglG kein ...
- BGH, 31.05.2023 - XII ZB 250/20
Auswirkungen der sogenannten Test-Achats-Entscheidung des Europäischen ...
Zum selben Verfahren:
- AG Frankfurt/Main, 10.05.2017 - 477 F 23327/15
- OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 4 UF 46/19
Versorgungsausgleich: Wertausgleich eines betrieblichen Anrechts aus ...
- BGH, 29.04.2020 - IV ZR 75/19
Bestehen eines Anspruchs auf Ausstellung geänderter Versicherungsscheine im ...
- OLG Frankfurt, 21.11.2023 - 6 UF 222/22
Private fondsgebundene Rentenversicherung im Versorgungsausgleich
- BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10
Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Celle, 13.09.2010 - 10 UF 198/10
Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung bei interner Teilung einer ...
- OLG Celle, 13.09.2010 - 10 UF 198/10
- BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
Ausgleich der gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Versorgungsanrechte im ...
Zum selben Verfahren:
- LG Wiesbaden, 11.03.2020 - 5 S 9/19
Schadensersatz gegen Drittschuldner wegen der Verletzung von ...
- LG Wiesbaden, 11.03.2020 - 5 S 9/19
Querverweise
Auf § 10 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Ausgleich
- Ergänzende Vorschriften
- § 31 (Tod eines Ehegatten)
- Übergangsvorschriften
- § 51 (Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- § 137 (Verbund von Scheidungs- und Folgesachen)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 2. Steuerfreie Einnahmen
- § 3 [Steuerfreie Einnahmen]
- IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- § 52 (Anwendungsvorschriften)
- XI. Altersvorsorgezulage
- § 93 (Schädliche Verwendung)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Durchführung
- Besonderheiten beim Versorgungsausgleich
- § 120f (Interne Teilung und Verrechnung von Anrechten)