Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
| Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
| Abschnitt 2 - Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9 - 19) |
| Unterabschnitt 3 - Externe Teilung (§§ 14 - 17) |
(1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll.
(2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten.
(3) Die Zahlung des Kapitalbetrags nach § 14 Abs. 4 an die gewählte Zielversorgung darf nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen oder zu einer schädlichen Verwendung bei der ausgleichspflichtigen Person führen, es sei denn, sie stimmt der Wahl der Zielversorgung zu.
(4) Ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung oder aus einem Vertrag, der nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, erfüllt stets die Anforderungen der Absätze 2 und 3.
(5) Übt die ausgleichsberechtigte Person ihr Wahlrecht nicht aus, so erfolgt die externe Teilung durch Begründung eines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes auszugleichen, ist abweichend von Satz 1 ein Anrecht bei der Versorgungsausgleichskasse zu begründen.
Hinweis der Redaktion:Absatz 5 Satz 2 angefügt mit Wirkung vom 1.4.2010 gemäß Bekanntmachung vom 26.3.2010 (BGBl. I S. 340).
Rechtsprechung zu § 15 VersAusglG
37 Entscheidungen zu § 15 VersAusglG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 06.02.2013 - XII ZB 204/11
Beitragsorientiere betriebliche Versorgungsanrechte im Versorgungsausgleich
- OLG Hamm, 29.06.2011 - 8 UF 61/11
Versorgungsausgleich; Bagatellgrenze; Ausgleich von Anrechten aus privaten ...
- OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 10 UF 387/11
- OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 4 UF 194/11
Versorgungsausgleich: Ausgleich fondsgebundener privater Rentenversicherung mit ...
- BGH, 13.02.2013 - XII ZB 631/12
Verzinsung des Ausgleichswertes im Versorgungsausgleich
- OLG Bamberg, 07.01.2013 - 2 UF 67/12
- OLG Brandenburg, 02.03.2011 - 9 UF 148/10
- OLG Karlsruhe, 16.08.2012 - 18 UF 347/11
Dispositionsbefugnis der beteiligten Ehegatten bei Ausgleich eines Anrechts im ...
- VerfGH Bayern, 25.02.2013 - 17-VII-12
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Querverweise
- VersAusglG
- Der Versorgungsausgleich
- Ausgleich
- Wertausgleich bei der Scheidung
- Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
- § 9 (Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen)
- Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
- Abfindung
- § 24 (Höhe der Abfindung, Zweckbindung)
- Ergänzende Vorschriften
- § 31 (Tod eines Ehegatten)
- Übergangsvorschriften
- § 51 (Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 114 (Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht)
- Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- § 137 (Verbund von Scheidungs- und Folgesachen)
- Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
- § 222 (Durchführung der externen Teilung)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Durchführung
- Rentensplitting
- § 120g (Externe Teilung)
- Finanzierung
- Beiträge und Verfahren
- Beiträge
- Zahlung von Beiträgen in besonderen Fällen
- § 187 (Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich)