Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
Abschnitt 3 - Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (§§ 20 - 26) |
Unterabschnitt 1 - Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen (§§ 20 - 22) |
(1) 1Bezieht die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr den Ausgleichswert als Rente (schuldrechtliche Ausgleichsrente) verlangen. 2Die auf den Ausgleichswert entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen sind abzuziehen. 3§ 18 gilt entsprechend.
(2) Der Anspruch ist fällig, sobald die ausgleichsberechtigte Person
1. | eine eigene laufende Versorgung im Sinne des § 2 bezieht, | |
2. | die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat oder | |
3. | die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine laufende Versorgung wegen Invalidität erfüllt. |
(3) Für die schuldrechtliche Ausgleichsrente gelten § 1585 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie § 1585b Abs. 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.
ansprüchen § 22Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen
Rechtsprechung zu § 20 VersAusglG
265 Entscheidungen zu § 20 VersAusglG in unserer Datenbank:
- BGH, 31.01.2024 - XII ZB 343/23
Berechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach einem im Erstverfahren ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22
Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?
- BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines gerichtlichen Vergleichs ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 12.02.2020 - 13 UF 194/19
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Ansprüche auf private ...
- OLG Hamm, 12.02.2020 - 13 UF 194/19
- BGH, 10.05.2023 - XII ZB 30/23
Bemessung des Ausgleichswerts einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach dem ...
Zum selben Verfahren:
- AG Aachen, 23.03.2021 - 221 F 296/17
Antrag auf Durchführung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs durch Teilung der ...
- OLG Köln, 03.01.2023 - 10 UF 53/21
- AG Aachen, 23.03.2021 - 221 F 296/17
- OLG Schleswig, 12.03.2021 - 15 UF 75/20
Anspruch der ausgleichsberechtigten Person gegen den Versorgungsträger auf ...
- OLG Karlsruhe, 11.10.2018 - 20 UF 153/17
Anrechnung des ehezeitanteiligen Ruhensbetrags auf den ehezeitlichen Anteil des ...
Querverweise
Auf § 20 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 5. Sonderausgaben
- § 10 [Sonderausgaben]
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Durchführung
- Besonderheiten beim Versorgungsausgleich
- § 120h (Abzuschmelzende Anrechte)