Versorgungsausgleichsgesetz
Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
Kapitel 4 - Anpassung nach Rechtskraft (§§ 32 - 38) |
(1) 1Über die Anpassung entscheidet der Versorgungsträger, bei dem das auf Grund eines Versorgungsausgleichs gekürzte Anrecht besteht. 2Antragsberechtigt ist die ausgleichspflichtige Person.
(2) § 34 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
(3) 1Die ausgleichspflichtige Person hat die anderen Versorgungsträger, bei denen sie Anrechte der verstorbenen ausgleichsberechtigten Person auf Grund des Versorgungsausgleichs erworben hat, unverzüglich über die Antragstellung zu unterrichten. 2Der zuständige Versorgungsträger unterrichtet die anderen Versorgungsträger über den Eingang des Antrags und seine Entscheidung.
pflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze § 36Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichs-
pflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze § 37Anpassung wegen Tod der ausgleichs-
berechtigten Person § 38Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichs-
berechtigten Person
Rechtsprechung zu § 38 VersAusglG
116 Entscheidungen zu § 38 VersAusglG in unserer Datenbank:
- BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R
Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente ohne die Berücksichtigung eines ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 20/19
Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Malus - Wirkung des durch den ...
- LSG Hamburg, 19.02.2020 - L 2 R 20/19
- VG Würzburg, 14.06.2016 - W 1 K 15.871
Kein eigenes Antragsrecht auf Anpassung der Versorgungsbezüge durch Witwe und ...
- VG Berlin, 24.09.2013 - 28 K 80.11
Rechtmäßigkeit der Regelungen des VersAusglG §§ 37 Abs 1, 38 Abs 2, 34 Abs 3 bei ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 48.13
Versorgungsausgleich; Rückabwicklung; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung; ...
- BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 48.13
- BSG, 20.03.2013 - B 5 R 2/12 R
Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Besitzschutz - persönliche ...
Zum selben Verfahren:
- SG Gelsenkirchen, 06.01.2012 - S 7 KN 334/11
Minderung einer Hinterbliebenenrente infolge durchgeführten Versorgungsausgleichs
- SG Gelsenkirchen, 06.01.2012 - S 7 KN 334/11
- VGH Bayern, 18.11.2019 - 14 ZB 18.2584
Kürzung der Hinterbliebenenversorgung wegen Versorgungsausgleich
Zum selben Verfahren:
- VG München, 12.11.2018 - M 21 K 16.5754
Kürzung einer Hinterbliebenenversorgung
- VG München, 12.11.2018 - M 21 K 16.5754
- VG Ansbach, 30.11.2016 - AN 11 K 16.01380
Kürzung des Versorgungsausgleichs
Querverweise
Auf § 38 VersAusglG verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Anpassung nach Rechtskraft
- § 32 (Anpassungsfähige Anrechte)