Versorgungsausgleichsgesetz
| Teil 1 - Der Versorgungsausgleich (§§ 1 - 38) |
| Kapitel 2 - Ausgleich (§§ 6 - 27) |
| Abschnitt 1 - Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich (§§ 6 - 8) |
(1) Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird, bedarf der notariellen Beurkundung.
(2) § 127a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.
(3) Für eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich im Rahmen eines Ehevertrags gilt die in § 1410 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmte Form.
Rechtsprechung zu § 7 VersAusglG
24 Entscheidungen zu § 7 VersAusglG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Schleswig, 19.08.2011 - 10 UF 179/10
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Abschluss eines in Deutschland ...
- OLG Hamm, 11.04.2013 - 4 UF 232/12
Verzicht, Versorgungsausgleich, rentenferner Jahrgang
- OLG Celle, 18.06.2012 - 15 UF 95/12
Beschwerderecht des Lebensversicherers bzgl. Genehmigung der Vereinbarung zum ...
- OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 5 UF 105/10
Schriftliche Vereinbarung über Versorgungsausgleich
- OLG Schleswig, 16.12.2011 - 10 UF 117/11
Behandlung einzelner Anrechte mit geringem Ausgleichswert im Versorgungsausgleich
- OLG Karlsruhe, 06.10.2011 - 2 WF 155/11
Erfallen der Einigungsgebühr bei wechselseitigem Verzicht auf die Durchführung ...
- OLG Koblenz, 26.05.2011 - 11 UF 138/11
Anwendbares Recht hinsichtlich einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich; ...
- OLG Saarbrücken, 30.11.2012 - 6 UF 395/12
Vereinbarungen von Ehegatten zur Übertragung des Anrechts der gesetzlichen ...
- OLG Karlsruhe, 16.08.2012 - 18 UF 347/11
Dispositionsbefugnis der beteiligten Ehegatten bei Ausgleich eines Anrechts im ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
12.09.2012
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Familienrecht
Querverweise
- VersAusglG
- Der Versorgungsausgleich
- Wertermittlung
- Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
- § 47 (Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
- § 137 (Verbund von Scheidungs- und Folgesachen)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- § 20 (Versorgungsausgleich)