Versammlungsgesetz
| 2. Abschnitt - Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen (§§ 5 - 13) |
(1) Die Polizei (§ 12) kann die Versammlung nur dann und unter Angabe des Grundes auflösen, wenn
| 1. | der Veranstalter unter die Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 fällt, und im Falle der Nummer 4 das Verbot durch die zuständige Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist, | |
| 2. | die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht, | |
| 3. | der Leiter Personen, die Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne von § 2 Abs. 3 mit sich führen, nicht sofort ausschließt und für die Durchführung des Ausschlusses sorgt, | |
| 4. | durch den Verlauf der Versammlung gegen Strafgesetze verstoßen wird, die ein Verbrechen oder von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben, oder wenn in der Versammlung zu solchen Straftaten aufgefordert oder angereizt wird und der Leiter dies nicht unverzüglich unterbindet. |
In den Fällen der Nummern 2 bis 4 ist die Auflösung nur zulässig, wenn andere polizeiliche Maßnahmen, insbesondere eine Unterbrechung, nicht ausreichen.
(2) Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, haben alle Teilnehmer sich sofort zu entfernen.
Rechtsprechung zu § 13 VersG
34 Entscheidungen zu § 13 VersG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96
Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung
- VG Karlsruhe, 10.06.2002 - 12 K 179/01
Blockadeaktion vor Kernkraftwerk - Gewahrsamnahme durch Polizei
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03
- VG Greifswald, 11.07.2006 - 4 B 995/06
- LG Hamburg, 06.03.1987 - 3 O 229/86
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10
Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10
Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Zulässigkeit eines Eingriffs in die ...
- BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10
- VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
Versammlungsrecht, Polizeirecht, Ordnungsrecht
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
- VG Frankfurt/Oder, 06.10.2007 - 6 L 330/07
Verbot einer Wahlkampfveranstaltung (hier: DVU
- OVG Bremen, 04.11.1986 - 1 BA 15/86
Platzverweis bei Sitzblockade - § 15 VersG, Spezialität gegenüber allgemeinem 8 GG">...
- VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143
Versammlungsrecht: Anwesenheit der Polizei
- VG Braunschweig, 28.02.2007 - 5 A 685/05
Sitzblockade als Versammlung i.S.d. Versammlungsrechts; Auflösung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 1646/89
Berechtigtes Interesse - Fortsetzungsfeststellungsklage; polizeiliches ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 59.90
Verweigerung des Zutritts zur einer Versammlung in Störungsabsicht
- BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 59.90
- VG Frankfurt/Oder, 06.12.2004 - 6 K 2014/06
- LG Lüneburg, 31.08.2006 - 10 T 21/04
- OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05
Anforderungen an eine polizeiliche Auflösungsverfügung; Rechtmäßigkeit eines ...
- VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
"Anführer unzuverlässig": Gericht verbietet Neonazi-Demonstration
- OVG Berlin, 17.12.2002 - 8 N 129.02
Erstürmung des israelischen Generalkonsulates aus Anlas der Festnahme des ...
Literatur im Internet zu § 13 VersG
Querverweise
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