Versammlungsgesetz
2. Abschnitt - Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen (§§ 5 - 13) |
(1) 1Die Polizei (§ 12) kann die Versammlung nur dann und unter Angabe des Grundes auflösen, wenn
1. | der Veranstalter unter die Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 fällt, und im Falle der Nummer 4 das Verbot durch die zuständige Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist, | |
2. | die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht, | |
3. | der Leiter Personen, die Waffen oder sonstige Gegenstände im Sinne von § 2 Abs. 3 mit sich führen, nicht sofort ausschließt und für die Durchführung des Ausschlusses sorgt, | |
4. | durch den Verlauf der Versammlung gegen Strafgesetze verstoßen wird, die ein Verbrechen oder von Amts wegen zu verfolgendes Vergehen zum Gegenstand haben, oder wenn in der Versammlung zu solchen Straftaten aufgefordert oder angereizt wird und der Leiter dies nicht unverzüglich unterbindet. |
2In den Fällen der Nummern 2 bis 4 ist die Auflösung nur zulässig, wenn andere polizeiliche Maßnahmen, insbesondere eine Unterbrechung, nicht ausreichen.
(2) Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, haben alle Teilnehmer sich sofort zu entfernen.
Rechtsprechung zu § 13 VersG
120 Entscheidungen zu § 13 VersG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2023 - 15 B 1323/23
Zum selben Verfahren:
- VG Düsseldorf, 01.12.2023 - 18 L 3167/23
Eilantrag gegen Beschränkungen der morgigen Versammlung in Düsseldorf ohne Erfolg
- VG Düsseldorf, 01.12.2023 - 18 L 3167/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2022 - 15 B 897/22
Bundesautobahn; selbstvollziehendes Verbot; Versammlung; Versammlungsverbot; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2023 - 15 B 1322/23
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - VerfGH 4/23
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Versammlungsgesetz NRW
- VG Köln, 06.05.2022 - 20 L 771/22
St. Georgsband und -fahne dürfen auf Versammlung am 8. Mai in Köln gezeigt werden
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 15 B 584/22
Beschränkung einer Versammlung mit "Pro-Putin-Zeichen" nach Beginn des ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 15 B 584/22
- VG Münster, 17.11.2023 - 1 L 1011/23
Antisemitismus, Äußerung, Betätigungsverbot, Billigung, Demonstration, ...
Querverweise
Auf § 13 VersG verweisen folgende Vorschriften:
- Versammlungsgesetz (VersG)
- Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge
- § 18