Versammlungsgesetz
| 3. Abschnitt - Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (§§ 14 - 20) |
Für Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen gilt § 12a.
Rechtsprechung zu § 19a VersG
12 Entscheidungen zu § 19a VersG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Bremen, 24.04.1990 - 1 BA 18/89
- VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 905.09
Friedliche Demonstrationen dürfen von der Polizei nicht gefilmt werden
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
- VG Münster, 21.08.2009 - 1 K 1403/08
Darf die Polizei bei Demonstrationen filmen?
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 5 A 2288/09
Polizeiliche Videobeobachtung einer friedlichen Versammlung von etwa 40 bis 70 ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 5 A 2288/09
- VG Lüneburg, 30.03.2004 - 3 A 116/02
Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld einer öffentlichen Versammlung; ...
- VG Stuttgart, 20.02.2012 - 5 K 89/12
Eilantrag gegen die Videoüberwachung im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs ...
- VGH Hessen, 17.03.2011 - 8 A 1188/10
Anscheinswaffen bei politischem Straßentheater
- VG Frankfurt/Oder, 06.12.2004 - 6 K 2014/06
- BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über ...
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