Versammlungsgesetz

   5. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 31 - 33)   

§ 32

(gegenstandslos)

 

Hinweis der Redaktion:

Berlin-Klausel gegenstandslos geworden aufgrund Aufhebung des Dritten Überleitungsgesetzes durch das Sechste Überleitungsgesetz vom 25.9.1990 (BGBl. I S. 2106) m.W.v. 3.10.1990.

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Literatur im Internet zu § 32 VersG

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