Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsbeleuchtung haben. Sie muß vorhanden sein
| 1. | in Verkaufsräumen, | |
| 2. | in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen und Ladenstraßen sowie in notwendigen Fluren für Kunden, | |
| 3. | in Arbeits- und Pausenräumen, | |
| 4. | in Toilettenräumen mit einer Fläche von mehr als 50 m², | |
| 5. | in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen, | |
| 6. | für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen, und für die Stufenbeleuchtung. |
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