Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123) |
| 9. Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 81 - 106) |
(1) Die Beteiligten können die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen.
(2) Beteiligte können sich auf ihre Kosten durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge, Ausdrucke und Abschriften erteilen lassen. Nach dem Ermessen des Vorsitzenden kann der nach § 67 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 bis 6 bevollmächtigten Person die Mitnahme der Akte in die Wohnung oder Geschäftsräume, der elektronische Zugriff auf den Inhalt der Akten gestattet oder der Inhalt der Akten elektronisch übermittelt werden. § 87a Abs. 3 gilt entsprechend. Bei einem elektronischen Zugriff auf den Inhalt der Akten ist sicherzustellen, dass der Zugriff nur durch die nach § 67 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 bis 6 bevollmächtigte Person erfolgt. Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten ist die Gesamtheit der Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes zu versehen und gegen unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.
(3) In die Entwürfe zu Urteilen, Beschlüssen und Verfügungen, die Arbeiten zu ihrer Vorbereitung und die Dokumente, die Abstimmungen betreffen, wird Akteneinsicht nach Absatz 1 und 2 nicht gewährt.
Rechtsprechung zu § 100 VwGO
259 Entscheidungen zu § 100 VwGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2010 - 1 O 144/10
Anspruch auf Fertigung von Abschriften (Fotokopien) der beigezogenen ...
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Zum Auskunftsanspruch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Gesellschaftsrecht - Konflikt Betriebsgeheimnis / effektiver Rechtsschutz
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung von Verwaltungsvorgängen ...
- BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 2087/03
- BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2087/03
Verlängerung einer einstweiligen Anordnung
- BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2111/03
- BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2087/03
Verlängerung einer einstweiligen Anordnung
- BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2111/03
- BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2087/03
Verlängerung einer einstweiligen Anordnung
- BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2111/03
- BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03
"In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs- ...
- BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 7.03
Entscheidung über Geheimhaltung von Akten
- BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03
"In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im ...
- BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03
- BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 3.06
- BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 4.06
- BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03
- VGH Hessen, 22.08.2001 - 8 GM 1694/01
Akteneinsicht im Streit um Zulassung zum Studium - ...
- OLG Celle, 27.08.2008 - 13 Verg 2/08
Vergabe - Wann liegt Beteiligung des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren vor?
- BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
Literatur im Internet zu § 100 VwGO
- § 100 VwGO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Akteneinsicht - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Bundesnetzagentur
- Verfahren
- Gerichtsverfahren
- § 138 (Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen