Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123)   
   10. Abschnitt - Urteile und andere Entscheidungen (§§ 107 - 122)   
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Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.

Rechtsprechung zu § 107 VwGO

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