Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123)   
   10. Abschnitt - Urteile und andere Entscheidungen (§§ 107 - 122)   
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Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.

Rechtsprechung zu § 109 VwGO

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 109 VwGO

Querverweise

Auf § 109 VwGO verweisen folgende Vorschriften:
    VwGO
      Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
        Berufung

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