Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123)   
   10. Abschnitt - Urteile und andere Entscheidungen (§§ 107 - 122)   
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(1) Soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, hebt das Gericht den Verwaltungsakt und den etwaigen Widerspruchsbescheid auf. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, so kann das Gericht auf Antrag auch aussprechen, daß und wie die Verwaltungsbehörde die Vollziehung rückgängig zu machen hat. Dieser Ausspruch ist nur zulässig, wenn die Behörde dazu in der Lage und diese Frage spruchreif ist. Hat sich der Verwaltungsakt vorher durch Zurücknahme oder anders erledigt, so spricht das Gericht auf Antrag durch Urteil aus, daß der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat.

(2) Begehrt der Kläger die Änderung eines Verwaltungsakts, der einen Geldbetrag festsetzt oder eine darauf bezogene Feststellung trifft, kann das Gericht den Betrag in anderer Höhe festsetzen oder die Feststellung durch eine andere ersetzen. Erfordert die Ermittlung des festzusetzenden oder festzustellenden Betrags einen nicht unerheblichen Aufwand, kann das Gericht die Änderung des Verwaltungsakts durch Angabe der zu Unrecht berücksichtigten oder nicht berücksichtigten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse so bestimmen, daß die Behörde den Betrag auf Grund der Entscheidung errechnen kann. Die Behörde teilt den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mit; nach Rechtskraft der Entscheidung ist der Verwaltungsakt mit dem geänderten Inhalt neu bekanntzugeben.

(3) Hält das Gericht eine weitere Sachaufklärung für erforderlich, kann es, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, den Verwaltungsakt und den Widerspruchsbescheid aufheben, soweit nach Art oder Umfang die noch erforderlichen Ermittlungen erheblich sind und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist. Auf Antrag kann das Gericht bis zum Erlaß des neuen Verwaltungsakts eine einstweilige Regelung treffen, insbesondere bestimmen, daß Sicherheiten geleistet werden oder ganz oder zum Teil bestehen bleiben und Leistungen zunächst nicht zurückgewährt werden müssen. Der Beschluß kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Eine Entscheidung nach Satz 1 kann nur binnen sechs Monaten seit Eingang der Akten der Behörde bei Gericht ergehen.

(4) Kann neben der Aufhebung eines Verwaltungsakts eine Leistung verlangt werden, so ist im gleichen Verfahren auch die Verurteilung zur Leistung zulässig.

(5) Soweit die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsakts rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, spricht das Gericht die Verpflichtung der Verwaltungsbehörde aus, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen, wenn die Sache spruchreif ist. Andernfalls spricht es die Verpflichtung aus, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.

Rechtsprechung zu § 113 VwGO

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BVerwG, Windpark [BVerwG], 13.12.01 (NJW 2002, 194)
    § 35 I Nr. 6, III Nr. 5 BauGB, § 8a II 2 BNatSchG, § 8 III BNatSchG (§ 11 III 1 NatSchG), bauplanungsrechtliche und naturschutzrechtliche Abwägungen stehen eigenständig nebeneinander;
    die Abwägungsentscheidung nach § 8 III BNatSchG (und § 11 III 1 NatSchG in bundesrechtskonformer Auslegung) unterliegt einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung, wenn sie im Zusammenhang mit der ebenfalls voll überprüfbaren Abwägungsentscheidung nach § 35 I BauGB ("nachvollziehende Abwägung") getroffen wird;
    bei Erledigung (hier: Gesetzesänderung) nach Einlegung der Revision ist - ohne Rücksicht auf § 142 VwGO - gem. § 173 VwGO, § 264 Nr. 3 ZPO, § 113 I 4, V VwGO der Übergang von einem Bescheidungsantrag auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zulässig;
    § 13 I 1 GKG, Streitwert für ein Baugenehmigungsverfahren (§§ 49 ff LBO) grds. 10 % der Herstellungskosten, 7,5 % für ein Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids (§ 57 LBO)

  • BVerwG, verbesserte politische Verhältnisse im Heimatland, 18.9.01
    § 121 VwGO, Rechtskraftwirkung endet bei Auftreten wesentlich neuer erheblicher Umstände ("zeitliche Grenze der Rechtskraft");
    Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Verpflichtungsurteils (§ 113 V VwGO) steht Rücknahme/Widerruf nach § 73 III AsylVfG, § 53 AuslG entgehen

  • BVerwG, Festnahmen im Altersheim, 14.7.99 (BVerwGE 109, 203) 
    § 113 I 4 VwGO analog, §§ 74 I, 58 II VwGO, keine Fristen für die Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung vor Klageerhebung, § 43 VwGO;
    zur Verwirkung als Grenze der Klagbarkeit;
    §§ 22, 23 KunstUrhG;
    (Hinweis: Entscheidung nach Rückverweisung: «Festnahmen im Altersheim II (VGH)»)

  • BVerwG, Bundesparteitag NPD, 23.3.99 (NJW 1999, 3793) 
    § 113 I S. 4 VwGO, Bejahung eines Feststellungsinteresse bei (tiefgreifendem) Eingriff in den grundrechtlichen Bereich;
    Art. 8, 70, 72 GG, Zulässigkeit von landesrechtlichen Regelungen über nichtöffentliche Versammlung (für die §§ 1 ff VersG nicht gelten), Anwendbarkeit der polizeirechtlichen Generalklausel (§§ 1, 3 PolG)

  • VGH, Bauantrag des vormerkungsgesicherten Käufers, 11.3.99 (NVwZ-RR 1999, 625)
    § 113 I 4 VwGO, kein Feststellungsinteresse eines Klägers zur Vorbereitung einer Staatshaftungsklage, wenn eine solche offensichtlich aussichtslos wäre;
    Art. 14 GG, enteignungsgleicher Eingriff, Vormerkung (§ 883 BGB) vermittelt keine öffentlich-rechtlich als Eigentum geschützte Rechtsposition

  • BVerfG, Wasserwerfereinsatz, 7.12.98 (NVwZ 1999, 290)
    Art. 19 IV GG, § 113 I 4 VwGO, Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage wegen erheblicher Grundrechtsbetroffenheit setzt keine Diskriminierung voraus;
    Art. 8 GG, Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen (hier: zur Auflösung einer Versammlung) setzt (einfachrechtlich) nicht die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (hier: nach § 15 II VersG) voraus (vgl. für Baden-Württemberg: § 2 LVwVG)

  • BVerwG, über 50jähriger Bundesangestellter, 22.1.98 (NVwZ 1999, 404)
    § 161 II VwGO, einseitige Erledigungserklärung kann bis zum Zeitpunkt der Zustimmung durch den Prozeßgegner zurückgenommen werden;
    § 113 I 4 VwGO, kein Feststellungsinteresse bei beabsichtigter, aber offenbar aussichtsloser Schadensersatzklage (hier: Kollegialgerichtsklausel, § 839 BGB);
    § 48 BHO

  • VGH, Greenpeace-Giftmüllaktion auf der Kehler Rheinbrücke, 8.7.97 (VBlBW 1998, 27)
    § 113 I 4 VwGO, Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung einer Grundverfügung durch Vollziehung: Urteil könnte dem Kostenersatzverlangen der Behörde entgegengehalten werden (§ 25 LVwVG) (Hinweis: vgl. VGH «Mieterin des Altlastengrundstücks»)

  • BVerwG, "Blutbad im Kindergarten" - Todesdrohungen durch Ausländer [BVerwG], 5.5.97 (AuAS 1997, 218)
    §§ 45 ff AuslG, § 113 VwGO, für die gerichtliche Überprüfung einer Ausweisungsverfügung ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung abzustellen

  • BayVGH, "zusammengestellter" Abfall, 27.11.95 (NVwZ-RR 1997, 23)
    § 43 II VwVfG, Erledigung kraft behördlicher Erklärung;
    § 43 II VwVfG, bei Erledigung der Hauptverfügung ist deren Rechtmäßigkeit im Hinblick auf Nebenfolgen (kostenrechtlicher Art) nur summarisch zu prüfen;
    ein Geldersatzanspruch des Bürgers wegen Befolgung eines für rechtswidrig angesehenen Verwaltungsakts kann nicht als Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. § 113 I 2 VwGO) geltend gemacht werden, sondern nur als Amtshaftungsanspruch (Art. 34 GG, § 839 BGB)

  • BVerwG, Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt, 3.11.94 (NVwZ 1996, 66)
    §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt sich nicht in einen Rechtsanspruch und einen Ermessensanspruch teilen, § 113 V VwGO, "Rechtsauffassung des Gerichts" wird von der Rechtskraft des Bescheidungsurteils erfaßt;
    §§ 113, 144 VwGO, Gesetzesänderung während des Gerichtsverfahrens, Bestimmung der für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsvorschriften;
    § 113 V VwGO, Pflicht des Gerichts, die Sache spruchreif zu machen

  • BVerwG, Berliner Rettungsdienstgesetz, 3.11.94 (BVerwGE 97, 79) 
    Art. 12 GG, Verstaatlichung einer Tätigkeit durch Schaffung eines Verwaltungsmonopols, Art. 3 I GG, Bevorzugung von gemeinnützigen Einrichtungen;
    §§ 113, 144 VwGO, Gesetzesänderung während des Gerichtsverfahrens, Bestimmung der für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsvorschriften

  • OVG NRW, Pressekonferenz australischer Premierminister, 22.12.93 (DVBl 1994, 541)
    § 113 I 4 VwGO;
    Art. 8 I GG, § 3 BannmG (Bund), repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt, § 40 VwVfG, Ermessensreduzierung auf Null

  • VGH, Mieterin des Altlastengrundstücks, 7.12.93 (NVwZ 1994, 1130)
    § 113 I 4 VwGO, § 43 II VwVfG, Erledigung tritt grds. bei irreversibler Vollziehung eines Grundverwaltungsakts ein, evtl. Kostenfolge (§§ 25, 31 LVwVG) setzt nicht den Bestand der Grundverfügung voraus, Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Hinblick auf Kostenheranziehung (Hinweis: vgl. VGH «Greenpeace-Giftmüllaktion auf der Kehler Rheinbrücke»);
    zur Begrenzung der Störerhaftung eines Mieters nach § 7 PolG

  • BVerwG, Busspur, 27.1.93 (BVerwGE 92, 32)
    § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 II VwGO, Prüfungsumfang;
    § 113 VwGO, maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage

  • BVerwG, Yacht- und Gondelhafen, 31.10.90 (BVerwGE 87, 62) 
    § 42 II VwGO, Klagebefugnis eines Naturschutzverbandes bei Geltendmachung eines Mitwirkungsrechts gem. § 29 I BNatSchG;
    § 92 VwGO, bei einseitiger Erledigungserklärung durch den Kläger ist nur noch die strittige Frage der Erledigung zu entscheiden, nicht auch, ob die Klage ursprünglich zulässig und begründet war, Ausnahme: berechtigtes Interesse des Beklagten analog § 113 I 4 VwGO (hier bejaht), Umstellung des Streitgegenstands durch den Kläger unterliegt nicht den Einschränkungen der §§ 91, 142 VwGO

  • VGH, nachträgliches Halteverbot, 17.9.90 (NJW 1991, 1698)
    § 25 LVwVG, § 41 III 2 VwVfG, Wegfahrgebot, Wirksamkeit, § 8 I PolG;
    § 8 II PolG, § 81 I PolG aF, Ermessen, § 40 VwVfG, Nachschaupflicht;
    § 113 III VwGO

  • BVerwG, Sicherheitsleistung für Rekultivierung, 3.5.89 (NVwZ 1989, 1156)
    § 113 I 4 VwGO, Feststellungsinteresse, § 839 BGB, Kausalitätsprüfung bei Ermessensentscheidung

  • VGH, Gewässeruntersuchungsmaßnahmen, 20.1.89 (NVwZ-RR 1989, 515)
    § 43 II VwVfG, § 113 I 4 VwGO, Erledigung eines Verwaltungsakts tritt nicht schon durch seine - auch irreversible - Vollziehung ein (Hinweis: nunmehr anders: «Mieterin des Altlastengrundstücks»)

  • BVerwG, Nichteinberufung zur Wehrübung, 20.1.89 (BVerwGE 81, 226) 
    kein berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 I 4 VwGO analog, mit der eine Amtshaftungsklage vorbereitet werden soll (kein Anspruch auf den "sachnäheren" Richter);
    § 113 I 4 VwGO, § 73 VwGO, bei Erledigung der Hauptsache im Widerspruchsverfahren muß die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig abweisen (vgl. dazu § 80 I 5 LVwVfG)

  • BVerwG, Magnetbahn Berlin, 18.12.87 (BVerwGE 78, 347)
    § 42 II VwGO, Verbandsklage (hier: von Naturschutzverbänden) kann auch landesrechtlich eingeführt werden, selbst in Bezug auf ein bundesrechtlich geregeltes Verwaltungsverfahren (Hinweis: jedoch nicht für Maßnahmen von Bundesbehörden, vgl. BVerwG, «Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II»), im Rahmen des § 113 I VwGO besteht dann ein beschränktes Prüfungsprogramm auf einzelne Rechtswidrigkeitsgründe;
    § 137 VwGO, hinsichtlich der Auslegung von Landesrecht durch das Oberverwaltungsgericht kann das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob das Gebot bundesrechtskonformer Auslegung richtig angewandt worden ist (Hinweis: vgl. hierzu auch BVerwG, «außerplanmäßiger Professor»)

  • VG Hamburg, Hamburger Kessel, 30.10.86 (NVwZ 1987, 829)
    § 113 IV 1 VwGO analog, Art. 8 GG, Versammlungsbegriff, Schutzbereich, VersG als Spezialgesetz

  • VGH, Wegtrage-Gebühr, 26.3.84 (VBlBW 1984, 245)
    § 31 LVwVG, "abgabenrechtliche Lösung": Vollstreckungskostenrecht ist Erscheinungsform des Verwaltungsgebührenrechts (Anwendbarkeit von § 80 II Nr. 1 VwGO);
    § 80 II Nr. 1 VwGO gilt nur für isolierte Kostenanforderungen;
    zur Auslegung von § 31 III LVwVG, § 7 LVwVGKO;
    Kostenpflichten entstehen bei der unmittelbaren Ausführung (§ 8 PolG) und der Ersatzvornahme (§ 25 LVwVG) grds. nur, wenn die Maßnahme ihrerseits formell und materiell rechtmäßig ist;
    § 113 I 4 VwGO, § 43 II VwVfG, Vollzug eines Verwaltungsakts führt nicht per se zur Erledigung: dann nicht, wenn er noch Grundlage für einen Kostenanspruch der Behörde ist (Hinweis: hier offengelassen, nunmehr ausdrücklich anders: «Mieterin des Altlastengrundstücks»)

  • BVerwG, Pipeline-Ummantelung, 17.2.84 (NVwZ 1984, 366)
    § 36 II Nr. 4 VwVfG, § 113 I 1 VwGO, die isolierte Aufhebung einer Auflage setzt voraus, daß die mit ihr versehene Genehmigung ohne sie mit einem Inhalt weiterbestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht

  • BVerwG, Stukkateur, 2.2.82 (BVerwGE 65, 1)
    § 113 I VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich (hier: Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO)

  • BVerwG, gemeindliches Einvernehmen , 25.10.67 (BVerwGE 28, 145) 
    § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein Verwaltungsakt (sondern verfahrensrechtliches Internum);
    § 65 II VwGO, notwendige Beiladung der Gemeinde, deren Einvernehmen gem. § 36 BauGB erforderlich ist;
    § 113 V VwGO, unterbliebenes Einvernehmen gem. § 36 BauGB spielt für die Begründetheit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung keine Rolle, Gemeinde kann gegen Verpflichtung der Baubehörde Rechtsmittel einlegen

  • BVerwG, Schwabinger Krawalle, 9.2.67 (BVerwGE 26, 161) 
    §§ 42, 113 I 4, 68 VwGO, Zwangsmaßnahme als Verwaltungsakt

  • BVerwG, Endiviensalat, 28.2.61 (BVerwGE 12, 87)
    Auslegung einer Allgemeinverfügung (vgl. jetzt § 35 S. 2 VwVfG): §§ 133, 157, 139 BGB analog;
    Gefahr, § 113 I 4 VwGO, Ersatzanspruch, § 40 II VwGO

  • BVerwG, Kohlenhandel, 18.8.60 (BVerwGE 11, 95)
    Nachbaranspruch auf Ermessensausübung, § 113 V VwGO, gerichtliche Aufklärungspflicht: grds. keine Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde zur weiteren Sachverhaltsaufklärung

Literatur im Internet zu § 113 VwGO

Querverweise

Auf § 113 VwGO verweisen folgende Vorschriften:
    VwGO
      Verfahren
        Urteile und andere Entscheidungen
     
      Kosten und Vollstreckung
        Vollstreckung
Redaktionelle Querverweise zu § 113 VwGO:
    VwGO
      Gerichtsverfassung
        Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
          § 42
          § 43 (zu § 113 I 4)

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