Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil III - Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 124 - 153) |
| 12. Abschnitt - Berufung (§§ 124 - 131) |
(1) Gegen Endurteile einschließlich der Teilurteile nach § 110 und gegen Zwischenurteile nach den §§ 109 und 111 steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.
(2) Die Berufung ist nur zuzulassen,
| 1. | wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, | |
| 2. | wenn die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist, | |
| 3. | wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, | |
| 4. | wenn das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder | |
| 5. | wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann. |
Rechtsprechung zu § 124 VwGO
15.513 Entscheidungen zu § 124 VwGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im ...
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98
Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2007 - 2 L 156/05
Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung
- OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 133/12
Anhörungsrüge (§ 152 a VwGO)
- OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12
Anhörungsrüge
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende ...
- OVG Thüringen, 15.06.1998 - 2 ZEO 383/97
Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zulassung der Beschwerde; ...
- OVG Saarland, 24.01.2011 - 2 A 82/10
Ausweisung von Straftätern
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1997 - 11 B 2005/97
- OVG Niedersachsen, 10.02.2003 - 2 LA 2953/01
Berücksichtigung neuer Tatsachen im Zulassungsverfahren; ...
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Literatur im Internet zu § 124 VwGO
- § 124 VwGO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Berufung (Recht) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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