Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil III - Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 124 - 153)   
   12. Abschnitt - Berufung (§§ 124 - 131)   

§ 124b

(weggfallen)

 

Hinweis der Redaktion:

Die Vorschrift galt gemäß Artikel 6 und 7 des Gesetzes zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess befristet für die Zeit zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 1. Januar 2005.

Rechtsprechung zu § 124b VwGO

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Literatur im Internet zu § 124b VwGO

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