Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil III - Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 124 - 153) |
| 12. Abschnitt - Berufung (§§ 124 - 131) |
(1) Neue Erklärungen und Beweismittel, die im ersten Rechtszug entgegen einer hierfür gesetzten Frist (§ 87b Abs. 1 und 2) nicht vorgebracht worden sind, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn der Beteiligte die Verspätung genügend entschuldigt. Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Beteiligte im ersten Rechtszug über die Folgen einer Fristversäumung nicht nach § 87b Abs. 3 Nr. 3 belehrt worden ist oder wenn es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln.
(2) Erklärungen und Beweismittel, die das Verwaltungsgericht zu Recht zurückgewiesen hat, bleiben auch im Berufungsverfahren ausgeschlossen.
Rechtsprechung zu § 128a VwGO
46 Entscheidungen zu § 128a VwGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Karlsruhe, 03.12.2003 - 22 U 2/02
Immobilien - Verkehrswertermittlung eines Grundstücks
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95
Zaire: keine politische Verfolgung im Hinblick auf das Vorgehen gegen die ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2071/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2065/10
- BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07
- BVerwG, 14.06.2005 - 1 B 142.04
Präklusion, rechtliches Gehör, Verzögerung
- OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 L 6129/96
Präklusion im Asylprozess; Asylprozess; Präklusion; Staatsangehörigkeit
- BGH, 04.11.2004 - III ZR 372/03
Enteignungsrecht - Kürzung der Enteignungsentschädigung bei Altlasten
- BGH, 18.07.2011 - NotZ (Brfg) 10/10
Fortsetzungsfeststellungsklage in verwaltungsrechtlichen Notarsachen
- BVerwG, 15.04.2010 - 2 B 82.09
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen