Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil III - Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 124 - 153) |
| 13. Abschnitt - Revision (§§ 132 - 145) |
(1) Die Revision ist bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils oder des Beschlusses über die Zulassung der Revision nach § 134 Abs. 3 Satz 2 schriftlich einzulegen. Die Revisionsfrist ist auch gewahrt, wenn die Revision innerhalb der Frist bei dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt wird. Die Revision muß das angefochtene Urteil bezeichnen.
(2) Wird der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abgeholfen oder läßt das Bundesverwaltungsgericht die Revision zu, so wird das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt, wenn nicht das Bundesverwaltungsgericht das angefochtene Urteil nach § 133 Abs. 6 aufhebt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. Darauf ist in dem Beschluß hinzuweisen.
(3) Die Revision ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils oder des Beschlusses über die Zulassung der Revision nach § 134 Abs. 3 Satz 2 zu begründen; im Falle des Absatzes 2 beträgt die Begründungsfrist einen Monat nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Revision. Die Begründung ist bei dem Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Die Begründungsfrist kann auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden. Die Begründung muß einen bestimmten Antrag enthalten, die verletzte Rechtsnorm und, soweit Verfahrensmängel gerügt werden, die Tatsachen angeben, die den Mangel ergeben.
Rechtsprechung zu § 139 VwGO
3.421 Entscheidungen zu § 139 VwGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - 19 A 1582/11
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.1997 - A 16 S 1931/97
Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß; Inhalt der ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.1997 - A 16 S 1934/97
Anwendbarkeit der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im ...
- BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
- BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 64.12
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12
Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen; ...
- BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12
- VGH Bayern, 14.02.2013 - 10 ZB 12.2558
Versäumung der Begründungsfrist für einen Zulassungsantrag; Antrag auf ...
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