Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil I - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 53)   
   1. Abschnitt - Gerichte (§§ 1 - 14)   
§ 14

Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechts- und Amtshilfe.

Rechtsprechung zu § 14 VwGO

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