Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil III - Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 124 - 153) |
| 13. Abschnitt - Revision (§§ 132 - 145) |
(1) Klageänderungen und Beiladungen sind im Revisionsverfahren unzulässig. Das gilt nicht für Beiladungen nach § 65 Abs. 2.
(2) Ein im Revisionsverfahren nach § 65 Abs. 2 Beigeladener kann Verfahrensmängel nur innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Beiladungsbeschlusses rügen. Die Frist kann auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag von dem Vorsitzenden verlängert werden.
Rechtsprechung zu § 142 VwGO
Rechtsprechungsübersichten:
- 85 Entscheidungen zu § 142 VwGO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BVerwG, Windpark [BVerwG], 13.12.01 (NJW 2002, 194)
§ 35 I Nr. 6, III Nr. 5 BauGB, § 8a II 2 BNatSchG, § 8 III BNatSchG (§ 11 III 1 NatSchG), bauplanungsrechtliche und naturschutzrechtliche Abwägungen stehen eigenständig nebeneinander;
die Abwägungsentscheidung nach § 8 III BNatSchG (und § 11 III 1 NatSchG in bundesrechtskonformer Auslegung) unterliegt einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung, wenn sie im Zusammenhang mit der ebenfalls voll überprüfbaren Abwägungsentscheidung nach § 35 I BauGB ("nachvollziehende Abwägung") getroffen wird;
bei Erledigung (hier: Gesetzesänderung) nach Einlegung der Revision ist - ohne Rücksicht auf § 142 VwGO - gem. § 173 VwGO, § 264 Nr. 3 ZPO, § 113 I 4, V VwGO der Übergang von einem Bescheidungsantrag auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zulässig;
§ 13 I 1 GKG, Streitwert für ein Baugenehmigungsverfahren (§§ 49 ff LBO) grds. 10 % der Herstellungskosten, 7,5 % für ein Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids (§ 57 LBO)
- BVerwG, Straftäter mit jugoslawischer und griechischer Staatsangehörigkeit, 7.12.99 (BVerwGE 110, 140)
§ 45 AuslG, Ausweisung trotz mangelnder Kenntnisse der Sprache des Ziellandes: § 46 Nr. 2 AuslG, § 12 AufenthG/EWG, Art. 39, 46 EG, Abwägung nach § 45 II AuslG;
§ 8 II 3 AuslG verdrängt (als Spezialregelung) § 49 LVwVfG, nicht jedoch § 48 LVwVfG;
(Neu-)Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis: § 12 AufenthG/EWG, Nichtberücksichtigung von getilgten Straftaten gem. § 51 BZRG, Nichtberücksichtigung von Strafverfahren, die gem. § 153 StPO eingestellt worden sind;
Sperrwirkung des § 8 II 2 AuslG gilt auch für das AufenthG/EWG (§ 15 AufenthG/EWG), Unanwendbarkeit des § 8 II 4 AuslG wegen Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrecht (Art. 10 EG): keine Pflicht des EG-Ausländers, vor Erteilung einer EG-Aufenthaltserlaubnis auszureisen;
§ 40 VwVfG, § 114 VwGO, zur Zulässigkeit einer "Doppelbegründung" einer Ermessensentscheidung, wenn die Behörde sich nicht festlegen will, ob es sich um eine Regelausweisung (§ 47 II AuslG) handelt;
Abgrenzung zwischen im Revisionsverfahren unzulässiger Klageänderung (§ 142 I VwGO, vgl. auch § 168 S. 1 SGG, § 123 I FGO) und zulässiger Klageerweiterung (§ 173 VwGO iVm § 264 ZPO, vgl. auch § 99 III SGG)
- BVerwG, Yacht- und Gondelhafen, 31.10.90 (BVerwGE 87, 62)
§ 42 II VwGO, Klagebefugnis eines Naturschutzverbandes bei Geltendmachung eines Mitwirkungsrechts gem. § 29 I BNatSchG;
§ 92 VwGO, bei einseitiger Erledigungserklärung durch den Kläger ist nur noch die strittige Frage der Erledigung zu entscheiden, nicht auch, ob die Klage ursprünglich zulässig und begründet war, Ausnahme: berechtigtes Interesse des Beklagten analog § 113 I 4 VwGO (hier bejaht), Umstellung des Streitgegenstands durch den Kläger unterliegt nicht den Einschränkungen der §§ 91, 142 VwGO
- BVerwG, ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten, 10.3.64 (BVerwGE 18, 124)
§ 65 II VwGO, unterlassene notwendige Beiladung, keine materielle Rechtskraft gegenüber dem Beizuladenden, Beachtung von Amts wegen durch das Revisionsgericht, Zurückverweisung;
(Anm.: vgl. nun die Neuregelung in § 142 I 2 VwGO)
Literatur im Internet zu § 142 VwGO
Querverweise
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