Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil IV - Kosten und Vollstreckung (§§ 154 - 172)   
   16. Abschnitt - Kosten (§§ 154 - 166)   

§ 165a

§ 110 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

Rechtsprechung zu § 165a VwGO

2 Entscheidungen zu § 165a VwGO in unserer Datenbank:

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Literatur im Internet zu § 165a VwGO

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