Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil IV - Kosten und Vollstreckung (§§ 154 - 172)   
   16. Abschnitt - Kosten (§§ 154 - 166)   
§ 165a

§ 110 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

Rechtsprechung zu § 165a VwGO

Literatur im Internet zu § 165a VwGO

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 165a VwGO bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht