Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil IV - Kosten und Vollstreckung (§§ 154 - 172) |
| 16. Abschnitt - Kosten (§§ 154 - 166) |
Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozeßkostenhilfe sowie § 569 Abs. 3 Nr. 2 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 166 VwGO
Rechtsprechungsübersichten:
- 346 Entscheidungen zu § 166 VwGO im Volltext bei
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 166 VwGO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss
- §§ 114 ff (Voraussetzungen)
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