Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil I - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 53)   
   1. Abschnitt - Gerichte (§§ 1 - 14)   
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Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Verwaltungsgerichte und je ein Oberverwaltungsgericht, im Bund das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig.

Rechtsprechung zu § 2 VwGO

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 2 VwGO

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 2 VwGO:

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