Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil I - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 53) |
| 6. Abschnitt - Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit (§§ 40 - 53) |
(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (Verpflichtungsklage) begehrt werden.
(2) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.
Rechtsprechung zu § 42 VwGO
Rechtsprechungsübersichten:
- 283 Entscheidungen zu § 42 VwGO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 26 Urteilsbesprechungen zu § 42 VwGO bei ibr-online
- BVerwG, Prozeßstrategie Dosenpfand, 5.7.02
§ 53 VwGO, keine Zuständigkeitsbestimmung allein aus Gründen der Prozeßökonomie;
§ 42 VwGO, § 35 VwVfG, eine Vorschrift (hier: § 9 II 2 VerpackV), die einen Widerruf von Verwaltungsakten per Gesetz anordnet, ist kein "fingierter Verwaltungsakt"
- BVerwG, Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren, 22.1.01
§ 42 II VwGO, Klagebefugnis einer Gemeinde, der als Ausgangsbehörde von der Widerspruchsbehörde gem. § 80 III 1 VwVfG Kosten auferlegt wurden;
§ 132 II Nr. 3 VwGO, fehlerhafte Abweisung einer Klage als unzulässig stellt einen Verfahrensmangel dar
- BVerwG, Grundstückserwerb durch Naturschutzverband, 17.10.00 (BVerwGE 112, 135)
§ 42 II VwGO (Anm.: vgl. auch § 47 II VwGO), keine Klagebefugnis bei rechtsmißbräuchlicher Begründung der Eigentümerstellung ("Sperrgrundstück")
- BVerwG, Flughafenbeteiligung der IHK, 19.9.00 (BVerwGE 112, 69)
Art. 2 I GG, § 42 II VwGO, Zwangsmitglieder in einer berufsständischen Kammer haben ein Abwehrrecht gegen Aufgabenüberschreitungen durch die Kammer;
§ 1 II IHKG
- BVerwG, Reiten in der freien Landschaft, 17.5.00
§ 47 II 1 VwGO, keine höheren Anforderungen an die Antragsbefugnis als an die Klagebefugnis nach § 42 II VwGO, "Möglichkeitstheorie";
Art. 2 II GG, allgemeine Handlungsfreiheit
- VGH, Wahl der Ausschußmitglieder, 25.3.99 (VBlBW 1999, 304)
§ 24 ff GemO, auch im Wege des Kommunalverfassungsstreit hat ein einzelner Gemeinderat kein objektiv-rechtliches Beanstandungsrecht (§ 42 II VwGO analog) hinsichtlich Gemeinderatsbeschlüsse;
fehlerhafte Einberufung nach § 34 GemO macht den Gemeinderatsbeschluß rechtswidrig (§ 37 I 1 GemO), dies stellt jedoch dann noch keine Rechtsverletzung für den einzelnen Gemeinderat dar, wenn der Mangel lediglich in der unvollständigen Mitteilung der Sitzungsunterlagen besteht (anders, wenn ein Tagesordnungspunkt ganz fehlt: Fehler läßt sich dem Gemeinderat zurechnen);
Fraktionen im Gemeinderat haben keine im Rahmen des Kommunalverfassungsstreits wehrfähigen Rechte
- BVerwG, Pächter Autohaus, 20.4.98 (NJW 1998, 3582)
§ 34 BauGB, § 15 BauNVO, § 42 II VwGO, Nachbarklage gegen erteilte Baugenehmigung: keine Klagebefugnis eines lediglich schuldrechtlich Berechtigten (Grundstücksbezogenheit des Bauplanungsrechts), Art. 14 GG
- BVerwG, Pachtgrundstück an Bundesautobahntrasse, 1.9.97 (BVerwGE 105, 178)
§ 19 FStrG, § 42 II VwGO, Klagebefugnis des Pächters gegen einen Planfeststellungsbeschluß, der die Pachtfläche unmittelbar in Anspruch nimmt
- VGH, Tauchverbot am Teufelstisch, 11.7.97 (NJW 1998, 2235)
§ 26 WasserG, § 42 II VwGO, auch wenn kein Anspruch auf Gemeingebrauch besteht (Hinweis: vgl. für das Straßenrecht: § 13 II StrG), besteht bei dessen Aufhebung ein wehrfähiges Recht auf die Einhaltung der dafür bestehenden Voraussetzungen;
§ 28 II WasserG, zur Abgrenzung zwischen den Instrumenten der Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2 VwVfG) und Rechtsverordnung;
Art. 2 I GG, Recht auf Selbstgefährdung steht grds. polizeilichen Maßnahmen (§§ 1, 3 PolG) entgegen
- BVerwG, Ehefrau des abgeschobenen Ausländers, 27.8.96 (BVerwGE 102, 12)
Art. 6 I GG, § 42 II VwGO, Klagebefugnis der Ehefrau gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis unabhängig von der Bestandskraft gegenüber dem Ehemann, jedoch keine notwendige Beiladung nach § 65 II VwGO;
§ 42 VwGO, eine Anfechtungsklage gegen die Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung (statt Verpflichtungsklage auf ihre Erteilung) ist mit Blick auf die Fiktion des § 69 III AuslG zulässig;
§ 7 II AuslG, zur Frage, wann ein Regelfall (der jede Ermessensentscheidung ausschließt) und ein Ausnahmefall vorliegt (letzteres nicht nur bei atypischen Konstellationen, sondern auch, wenn Grundrechte - hier Art. 6 I GG - anderes gebieten);
§ 46 Nr. 2 AuslG, zu den (hier verneinten) spezialpräventiven und generalpräventiven Voraussetzungen für eine Ausweisung aus Anlaß von Straftaten
- SächsOVG, 3. Marienbrücke, 15.8.96 (NVwZ 1997, 802)
Kommunalverfassungsstreit, § 42 II VwGO analog;
§ 123 VwGO, zur Zulässigkeit der Vorwegnahme der Hauptsache
- BVerwG, Verkehrsanlagen im Zentralen Bereich Berlin, 18.4.96 (NVwZ 1996, 901)
§ 42 II VwGO, Art. 19 IV GG, keine Verbandsklage von Naturschutzverbänden gegen eine Planfeststellung einer Bundesbehörde, zur Anwendung des § 78 VwVfG
- BVerwG, Mietpreisspiegel, 26.1.96 (BVerwGE 100, 262)
§§ 40, 43 I VwGO, "Rechtsverhältnis": Unzulässigkeit einer abstrakten Überprüfung von Mietspiegeln (§ 2 II, V MHG, jetzt §§ 558c f BGB) im Wege der Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten;
§ 43 VwGO, Erfordernis der Klagebefugnis (§ 42 II VwGO analog) neben dem Feststellungsinteresse, analoge Anwendung von § 42 II VwGO auch für die allgemeine Leistungsklage
- BVerwG, Rauchverbot auf Inlandsflügen, 19.1.96 (NJW 1996, 1297)
§ 42 II VwGO, drittschützende Wirkung, §§ 20f LuftVG, Art. 2 II GG, Ermessensreduzierung auf Null, Verhältnismäßigkeit;
§ 86 I, II VwGO
- BVerwG, Nebentätigkeitsgenehmigung, 29.6.95 (BVerwGE 99, 64)
§ 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die Feststellungsklage nach § 42 II VwGO analog
- BVerwG, Oberarzt Universitätsfrauenklinik, 1.6.95 (BVerwGE 98, 334)
§ 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines Beamten (oder Änderung seines Aufgabenbereichs) ist kein Verwaltungsakt, Rechtsschutz über die Leistungsklage;
Art. 4 BayBG, Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten, Zuständigkeit des Vorgesetzten
- BGH, Villenruine, 10.3.94 (BGHZ 125, 258)
rechtswidrige Ablehnung eines Bauvorbescheids (vgl. für Baden-Württemberg: § 57 LBO), Art. 14 GG, enteignungsgleicher Eingriff, Subsidiarität, Abgrenzung Schadenersatz - Entschädigung (Bodenrente);
Verweisung auf Primärrechtsschutz;
§ 839 BGB, Frage der Drittgerichtetheit der Amtspflicht und Klagebefugnis nach § 42 II VwGO fallen i.d.R. zusammen (hier Drittgerichtetheit verneint hinsichtlich des Provisionsinteresses des Architekten)
- BVerwG, Stromtariferhöhung, 22.2.94 (NJW 1994, 3243)
§ 42 II VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche Genehmigung, "Individualinteressen"
- BVerwG, Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I, 29.4.93 (BVerwGE 92, 258)
§ 42 II VwGO, die in § 9 BNatSchG vorgesehene Beteiligung von Landesbehörden vermittelt dem Land keine Klagebefugnis
- BVerwG, Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II, 29.4.93 (BVerwGE 92, 263)
§ 42 II VwGO, § 36 hessNatG verleiht Naturschutzverbänden keine Klagebefugnis gegen Maßnahmen von Bundesbehörden, Bundeskompetenz aus der Natur der Sache
- BVerwG, Busspur, 27.1.93 (BVerwGE 92, 32)
§ 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 II VwGO, Prüfungsumfang;
§ 113 VwGO, maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage
- hessVGH, Gesundheitsakten, 8.12.92 (DVBl 1993, 616)
§ 42 I VwGO, zur Frage, ob eine vom Kläger erstrebte Vernichtung von Akten im Wege der allgemeinen Leistungsklage oder der Verpflichtungklage (auf Erlaß eines der Vernichtung vorausgehenden Verwaltungsakts, § 35 VwVfG) geltend zu machen ist (letzteres vom hessVGH bejaht);
Art. 2 I GG, Gesetzesvorbehalt für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung;
Folgenbeseitigungsanspruch
- BVerwG, Nutzungszeiten Kinderspielplatz, 12.12.91 (NJW 1992, 1779)
§§ 3, 4 BauNVO, grundsätzliche Zulässigkeit von Spielplätzen in (auch reinen) Wohngebieten, Nutzungsregelungen im Einzelfall aufgrund des Gebotes der Rücksichtnahme, § 15 BauNVO;
§ 42 VwGO, kein Rechtsschutzinteresse, wenn das Klagebegehren bereits erfüllt ist
- BVerwG, Yacht- und Gondelhafen, 31.10.90 (BVerwGE 87, 62)
§ 42 II VwGO, Klagebefugnis eines Naturschutzverbandes bei Geltendmachung eines Mitwirkungsrechts gem. § 29 I BNatSchG;
§ 92 VwGO, bei einseitiger Erledigungserklärung durch den Kläger ist nur noch die strittige Frage der Erledigung zu entscheiden, nicht auch, ob die Klage ursprünglich zulässig und begründet war, Ausnahme: berechtigtes Interesse des Beklagten analog § 113 I 4 VwGO (hier bejaht), Umstellung des Streitgegenstands durch den Kläger unterliegt nicht den Einschränkungen der §§ 91, 142 VwGO
- BVerwG, Alten- und Pflegeheim, 11.7.89 (NJW 1989, 2766)
Nachbarklage, § 42 II VwGO, kein bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz für Mieter
- BVerwG, Fraktionsantrag atomwaffenfreie Zone, 22.12.88 (NVwZ 1989, 470)
Kommunalverfassungsstreit, § 42 II VwGO analog;
Art. 28 GG, zur (hier verneinten) Frage einer bundesrechtlichen Garantie von Beteiligungsrechten kleiner kommunaler Fraktionen;
Hinweis: Verfassungsbeschwerde hiergegen erfolglos, «Fraktionsantrag atomwaffenfreie Zone (BVerfG)»)
- BVerwG, Magnetbahn Berlin, 18.12.87 (BVerwGE 78, 347)
§ 42 II VwGO, Verbandsklage (hier: von Naturschutzverbänden) kann auch landesrechtlich eingeführt werden, selbst in Bezug auf ein bundesrechtlich geregeltes Verwaltungsverfahren (Hinweis: jedoch nicht für Maßnahmen von Bundesbehörden, vgl. BVerwG, «Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II»), im Rahmen des § 113 I VwGO besteht dann ein beschränktes Prüfungsprogramm auf einzelne Rechtswidrigkeitsgründe;
§ 137 VwGO, hinsichtlich der Auslegung von Landesrecht durch das Oberverwaltungsgericht kann das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob das Gebot bundesrechtskonformer Auslegung richtig angewandt worden ist (Hinweis: vgl. hierzu auch BVerwG, «außerplanmäßiger Professor»)
- BVerwG, Aufrechnung gegen Gebührenbescheid, 3.6.83 (NVwZ 1984, 168)
§ 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit der Aufrechnung gegenüber der Behörde (nach öffentlichem Recht, vgl. § 387 BGB) im Anfechtungsprozeß (Rechtsgrundfunktion eines Gebührenbescheids entfällt nicht durch Erfüllung), jedoch verwaltungsprozessuale Beachtlichkeit bei gleichzeitiger Zahlungsaufforderung;
§ 43 VwGO, zur (hier und grds. zu verneinenden) Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage zum Zwecke des vorbeugenden Rechtsschutzes (gegen mögliche Vollstreckungsmaßnahmen)
- BVerwG, Aufrechnung der Behörde, 27.10.82 (BVerwGE 66, 218)
analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen Recht;
Aufrechnung ist kein Verwaltungsakt i.S.v. § 42 VwGO und § 35 VwVfG;
§ 387 BGB, der Aufrechnung steht die aufschiebende Wirkung gem. § 80 VwGO nicht entgegen ("Vollziehbarkeitstheorie");
(Hinweis: vgl. hingegen neuerdings BFH, «Zahlung während des Revisionsverfahrens»)
- BVerwG, Kreisoberamtsrat, 22.5.80 (BVerwGE 60, 144)
§ 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein "Verwaltungsakt" (fehlende "Außenwirkung"), Rechtsschutz durch allgemeine Leistungsklage
- BVerwG, Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn, 13.12.79 (BVerwGE 59, 221)
- BVerwG, Plangenehmigung, 12.12.69 (BVerwGE 34, 301)
§ 42 VwGO, Klagerecht der Gemeinde gegen verweigerte Genehmigung eines Bauleitplans, Verwaltungsaktqualität der aufsichtsbehördlichen Genehmigung (vgl. jetzt auch § 35 VwVfG), §§ 6, 10 II BauGB;
§ 1 VI BauGB, Abwägungsfehlerlehre
- BVerwG, Idiotentest, 28.11.69 (BVerwGE 34, 248)
Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO
- BVerwG, gemeindliches Einvernehmen , 25.10.67 (BVerwGE 28, 145)
§ 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein Verwaltungsakt (sondern verfahrensrechtliches Internum);
§ 65 II VwGO, notwendige Beiladung der Gemeinde, deren Einvernehmen gem. § 36 BauGB erforderlich ist;
§ 113 V VwGO, unterbliebenes Einvernehmen gem. § 36 BauGB spielt für die Begründetheit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung keine Rolle, Gemeinde kann gegen Verpflichtung der Baubehörde Rechtsmittel einlegen
- BVerwG, Schwabinger Krawalle, 9.2.67 (BVerwGE 26, 161)
- BVerwG, Eingemeindung, 20.3.64 (BVerwGE 18, 154)
§ 42 I VwGO, Eingemeindung kann ein Verwaltungsakt sein;
§ 42 II VwGO, Klagebefugnis ist gegeben, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise nicht bestehen oder ihm nicht zustehen können
- BVerwG, Wasserschutzgebietsverordnung I, 1.10.63 (BVerwGE 18, 1)
Abgrenzung Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung - Rechtsnorm (vgl. jetzt § 35 VwVfG), § 42 I VwGO, (keine) Umdeutung
Literatur im Internet zu § 42 VwGO
- § 42 VwGO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Anfechtungsklage - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 42 VwGO:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Die Grundrechte
- Art. 19 IV (zu § 42 II)
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Verwaltungsakt
- Zustandekommen des Verwaltungsaktes
- § 35 (Begriff des Verwaltungsaktes)
- Rechtsbehelfsverfahren
- § 79 (Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte) (zu §§ 42 ff)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG)
- Verwaltungsakt
- Zustandekommen des Verwaltungsaktes
- § 35 (Begriff des Verwaltungsaktes)
- Rechtsbehelfsverfahren
- § 79 (Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte) (zu §§ 42 ff)
- Gemeindeordnung (GemO)
- Aufsicht
- § 125 (Rechtsschutz in Angelegenheiten der Rechtsaufsicht)
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