Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil I - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 53)   
   6. Abschnitt - Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit (§§ 40 - 53)   
§ 43

(1) Durch Klage kann die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt werden, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat (Feststellungsklage).

(2) Die Feststellung kann nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder hätte verfolgen können. Dies gilt nicht, wenn die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.

Rechtsprechung zu § 43 VwGO

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BVerwG, Verlegung der Abflugstrecke, 28.6.00 (NJW 2000, 3584) 
    Art. 19 IV GG, gegen Bundesrechtsverordnungen (für die § 47 VwGO nicht gilt) kann der Betroffene im Wege der Feststellungsklage (§ 43 VwGO) vorgehen, Anforderungen an das Feststellungsinteresse;
    §§ 29b II, 32 LuftVG, Abwägungsgebot bei der Fachplanung, Schutznormcharakter

  • BVerwG, Dienstfluchtvorwurf, 13.10.99 (NVwZ-RR 00, 324)
    § 43 VwGO, Nichtigkeitsfeststellungsklage, grundsätzlich fehlendes Feststellungsinteresse bei Erledigung, kein Rehabilitationsinteresse, wenn Kläger im Strafverfahren keine Aussetzung zur verwaltungsgerichtlichen Klärung (§ 228 StPO) beantragt hatte und der Einstellung nach § 153a StPO zugestimmt hatte, keine Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens in Fällen des § 153a StPO

  • BVerwG, Frischzellenverordnung [BVerwG], 30.9.99
    § 43 VwGO, Rechtsschutz gegen Bundesrechtsverordnung, Rechtsschutzinteresse bei anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren (Hinweis: vgl. das Verfahren BVerfG, «Frischzellen»)

  • BVerwG, Festnahmen im Altersheim, 14.7.99 (BVerwGE 109, 203) 
    § 113 I 4 VwGO analog, §§ 74 I, 58 II VwGO, keine Fristen für die Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung vor Klageerhebung, § 43 VwGO;
    zur Verwirkung als Grenze der Klagbarkeit;
    §§ 22, 23 KunstUrhG;
    (Hinweis: Entscheidung nach Rückverweisung: «Festnahmen im Altersheim II (VGH)»)

  • BVerwG, Streit um Erschließungskosten, 27.6.97 (NJW 1997, 3257)
    § 43 VwGO, Drittrechtsverhältnis, Feststellungsinteresse muß gerade gegenüber der beklagten Partei bestehen;
    § 242 VIII BauGB, Rückwirkung

  • BVerwG, verdeckte Ermittler an der Universität, 29.4.97 (NJW 1997, 2534)
    § 43 VwGO, Subsidiarität der Feststellungsklage

  • BVerwG, Mietpreisspiegel, 26.1.96 (BVerwGE 100, 262)
    §§ 40, 43 I VwGO, "Rechtsverhältnis": Unzulässigkeit einer abstrakten Überprüfung von Mietspiegeln (§ 2 II, V MHG, jetzt §§ 558c f BGB) im Wege der Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten;
    § 43 VwGO, Erfordernis der Klagebefugnis (§ 42 II VwGO analog) neben dem Feststellungsinteresse, analoge Anwendung von § 42 II VwGO auch für die allgemeine Leistungsklage

  • BVerwG, Nebentätigkeitsgenehmigung, 29.6.95 (BVerwGE 99, 64)
    § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die Feststellungsklage nach § 42 II VwGO analog

  • VGH, Abwasserbeitrag für Spänecontainer, 14.1.93 (NVwZ-RR 94, 362)
    § 10 KAG, § 43 VwGO, kein Feststellungsinteresse für Klärung einer zukünftigen Beitragspflicht für eine zu erbauende Anlage zum Zwecke der Planungssicherheit des Bauherrn

  • BVerwG, Landkreis B. ./. Landkreis B., 6.11.91 (NJW 1992, 927)
    §§ 40, 43 VwGO, § 61 VwGO, Insichprozeß grundsätzlich zulässig, entscheidend ist die Frage des Rechtsschutzbedürfnisses (hier verneint bei gemeinsamer Entscheidungsspitze)

  • BVerwG, Lebensmittelimporteur, 7.5.87 (BVerwGE 77, 207)
    § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf Feststellung des Umfangs einer Warenuntersuchungspflicht, Abgrenzung zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte im Ordnungswidrigkeitenrecht;
    § 43 VwGO, (hier verneintes) Feststellungsinteresse für vorbeugenden Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage

  • BVerwG, Meinungsverschiedenheit mit der Gesundheitsbehörde, 30.5.85 (NVwZ 19 86, 35)
    § 43 VwGO, zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses (Feststellungsinteresses) bei einer Feststellungsklage zum Zwecke des vorbeugenden Rechtsschutzes (gegen mögliche Vollstreckungsmaßnahmen, hier verneint)

  • BVerwG, Aufrechnung gegen Gebührenbescheid, 3.6.83 (NVwZ 1984, 168) 
    § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit der Aufrechnung gegenüber der Behörde (nach öffentlichem Recht, vgl. § 387 BGB) im Anfechtungsprozeß (Rechtsgrundfunktion eines Gebührenbescheids entfällt nicht durch Erfüllung), jedoch verwaltungsprozessuale Beachtlichkeit bei gleichzeitiger Zahlungsaufforderung;
    § 43 VwGO, zur (hier und grds. zu verneinenden) Frage der Zulässigkeit einer Feststellungsklage zum Zwecke des vorbeugenden Rechtsschutzes (gegen mögliche Vollstreckungsmaßnahmen)

  • BVerwG, Neugliederungsverordnung IHK, 9.12.82 (NJW 1983, 2208)
    § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Nichtmitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Feststellungsinteresse bejaht), Klage ist hier nicht deshalb unzulässig, weil sie auf eine - landesrechtlich i.R.v. § 47 VwGO nicht vorgesehene - Normenkontrolle hinausläuft

  • BVerwG, Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn, 13.12.79 (BVerwGE 59, 221)
    Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, 43, 47 VwGO, § 35 S. 2 VwVfG

  • BVerwG, Langholztransporte, 25.5.62 (BVerwGE 14, 202)
    § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß ein bestimmtes Vorhaben nicht genehmigungsbedürftig ist

Literatur im Internet zu § 43 VwGO

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 43 VwGO:
    VwGO
      Verfahren
        Urteile und andere Entscheidungen

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