Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil I - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 53)   
   6. Abschnitt - Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit (§§ 40 - 53)   
§ 47

(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit

1. von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 des Baugesetzbuchs,
2. von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das Landesrecht dies bestimmt.

(2) Den Antrag kann jede natürliche oder juristische Person, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden, sowie jede Behörde innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechtsvorschrift stellen. Er ist gegen die Körperschaft, Anstalt oder Stiftung zu richten, welche die Rechtsvorschrift erlassen hat. Das Oberverwaltungsgericht kann dem Land und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, deren Zuständigkeit durch die Rechtsvorschrift berührt wird, Gelegenheit zur Äußerung binnen einer zu bestimmenden Frist geben. § 65 Abs. 1 und 4 und § 66 sind entsprechend anzuwenden.

(2a) Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können, und wenn auf diese Rechtsfolge im Rahmen der Beteiligung hingewiesen worden ist.

(3) Das Oberverwaltungsgericht prüft die Vereinbarkeit der Rechtsvorschrift mit Landesrecht nicht, soweit gesetzlich vorgesehen ist, daß die Rechtsvorschrift ausschließlich durch das Verfassungsgericht eines Landes nachprüfbar ist.

(4) Ist ein Verfahren zur Überprüfung der Gültigkeit der Rechtsvorschrift bei einem Verfassungsgericht anhängig, so kann das Oberverwaltungsgericht anordnen, daß die Verhandlung bis zur Erledigung des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht auszusetzen sei.

(5) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet durch Urteil oder, wenn es eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält, durch Beschluß. Kommt das Oberverwaltungsgericht zu der Überzeugung, daß die Rechtsvorschrift ungültig ist, so erklärt es sie für unwirksam; in diesem Fall ist die Entscheidung allgemein verbindlich und die Entscheidungsformel vom Antragsgegner ebenso zu veröffentlichen wie die Rechtsvorschrift bekanntzumachen wäre. Für die Wirkung der Entscheidung gilt § 183 entsprechend.

(6) Das Gericht kann auf Antrag eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist. 

Hinweis der Redaktion zur Antragsfrist (Absatz 2):

Für Rechtsvorschriften im Sinne des § 47, die vor dem 1.1.2007 bekannt gemacht worden sind, bleibt es gem. § 195 Abs. 7 bei der bis dahin geltenden 2-Jahresfrist. Diese Befristung war durch das 6. VwGOÄndG vom 1.11.1996 (BGBl. I S. 1626) zum 1.1.1997 eingeführt worden. Die Antragsfrist für zu diesem Zeitpunkt bereits bekanntgemachte Rechtsvorschriften ist mit dem 31.12.1998 abgelaufen (Art. 10 Abs. 4 6. VwGOÄndG).

Rechtsprechung zu § 47 VwGO

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BVerwG, Handelsmarktsatzung, 17.4.02
    §§ 47, 86 VwGO, Art. 19 IV GG, zur gerichtlichen Überprüfung kommunaler Satzungen: keine "ungefragte Fehlersuche";
    § 137 VwGO, §§ 545, 559 ZPO, Berücksichtigung neuen Sachvortrags kann in der Revisionsinstanz ausnahmsweise zulässig sein

  • BVerwG, Grundstücksveräußerung nach Normenkontrollantrag, 1.8.01 (NJW 2002, 234)
    § 47 VwGO, Prozeßführungsbefugnis des Grundstücksveräußerers für einen Normenkontrollantrag bleibt gem. § 173 VwGO iVm § 265 II ZPO bestehen

  • BVerwG, Naturschutzgebiet "Königsbrücker Heide", 7.6.01 
    § 47 VwGO, eine Gemeinde ist grundsätzlich antragsbefugt für eine Normenkontrolle einer naturschutzrechtlichen Verordnung, die ihr Gebiet erfaßt (Einschränkung ihrer planerischen Freiheit), grundsätzliche Bejahung auch des Rechtschutzinteresses;
    § 1 III BauGB, Zulässigkeit einer Planung für zukünftigen Bedarf;
    § 9 I Nr. 11 BauGB, gemeindliche Verkehrspolitik

  • BVerwG, Kollision Naturschutzverordnung - Bebauungsplan, 31.1.01 (BVerwGE 112, 373) 
    Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung: Grundsätze aus BVerfG, «Direktorenwohnhaus» gelten für Eigentumsbeschränkungen aufgrund Rechtsverordnung nur eingeschränkt;
    Art. 20 III GG, zur Frage der behördlichen Normverwerfungskompetenz (vgl. die gerichtliche Normverwerfungskompetenz: Inzidentverwerfung und prinzipale Normenkontrolle, § 47 VwGO);
    § 1 VI BauGB, schwerwiegender Abwägungsmangel, wenn ein Bebauungsplan erst 13 Jahre nach dem Satzungsbeschluß bekanntgemacht wird, § 8 III BauGB;
    § 7 S. 2 BBauG (§ 7 S. 3 BauGB), "Veränderung der Sachlage"

  • VGH, Nachttauchverbot, 22.12.00
    §§ 26, 28 II WasserG, § 44 III 1 GemO;
    § 47 II VwGO, Antragsbefugnis kann auch bei begünstigender Norm bestehen, wenn abzusehen ist, daß der Normgeber bei Aufhebung insgesamt neu entscheidet - und damit möglicherweise die Rechtsstellung des Antragsstellers verbessert

  • BVerwG, Grundstückserwerb durch Naturschutzverband, 17.10.00 (BVerwGE 112, 135)
    § 42 II VwGO (Anm.: vgl. auch § 47 II VwGO), keine Klagebefugnis bei rechtsmißbräuchlicher Begründung der Eigentümerstellung ("Sperrgrundstück")

  • BVerwG, Bebaubarkeit des Nachbargrundstücks, 22.8.00 (NJW 2001, 314)
    § 47 II 1 VwGO, zu den Voraussetzungen der Antragsbefugnis des Eigentümers eines Grundstücks außerhalb des Geltungsbereichs des angegriffenen Bebauungsplans (hier verneint bei Geltendmachung einer rechtswidrigen Nichteinbeziehung in den Bebauungsplan)

  • BVerfG, Beiladung im Normenkontrollverfahren, 19.7.00 
    § 47 VwGO, § 65 VwGO, die BVerfG-Kammer nimmt in einem obiter dictum eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Pflicht (Art. 14 GG) an, im Normenkontrollverfahren über einen Bebauungsplan die betroffenen Grundstückeigentümer beizuladen (Hinweis: vgl. die dies ermöglichende Neuregelung in § 47 II 4 VwGO <Fassung ab 1.1.02>);
    §§ 90 II, 93 I 1 BVerfGG, Grundsatz der Subsidiarität, Verfristung der Verfassungbeschwerde bei Einlegung eines offensichtlich unzulässigen oder unstatthaften Rechtsmittels

  • BVerwG, Verlegung der Abflugstrecke, 28.6.00 (NJW 2000, 3584) 
    Art. 19 IV GG, gegen Bundesrechtsverordnungen (für die § 47 VwGO nicht gilt) kann der Betroffene im Wege der Feststellungsklage (§ 43 VwGO) vorgehen, Anforderungen an das Feststellungsinteresse;
    §§ 29b II, 32 LuftVG, Abwägungsgebot bei der Fachplanung, Schutznormcharakter

  • BVerwG, Reiten in der freien Landschaft, 17.5.00
    § 47 II 1 VwGO, keine höheren Anforderungen an die Antragsbefugnis als an die Klagebefugnis nach § 42 II VwGO, "Möglichkeitstheorie";
    Art. 2 II GG, allgemeine Handlungsfreiheit

  • BVerwG, Friedhofserweiterung, 16.12.99 (BVerwGE 110, 203) 
    § 47 V 1 VwGO, Art. 6 I MRK, zwingende öffentliche Verhandlung über Gültigkeit eines Bebauungsplan, durch den der Antragssteller unmittelbar betroffen ist, § 138 Nr. 3 VwGO

  • VGH, Spielplatz-Polizeiverordnung, 27.9.99 (NVwZ 2000, 457)
    § 10 PolG, Abgrenzung zur Benutzungssatzung, § 47 VwGO

  • BVerwG, Verkehrslärm durch Stichstraße, 26.2.99 (NVwZ 2000, 197)
    zur Antragsbefugnis nach § 47 II 1 VwGO nF;
    zum Verhältnis zwischen dem Entwicklungsgebot des § 8 II 1 BauGB (Bezug: engerer Bereich) und der Unbeachtlichkeitsklausel des § 214 II Nr. 2 BauGB (Bezug: größerer Raum)

  • BVerwG, Trierer Allerheiligenmesse, 17.12.98 (NJW 1999, 1567)
    § 14, 16 LSchlG;
    § 47 VwGO, Antragsbefugnis

  • VGH, Adventsöffnungszeiten Stuttgart, 23.11.98 (NJW 1999 1569)
    § 16 LSchlG;
    § 47 VI VwGO, grundsätzlich erfolgt eine erfolgsunabhängige Abwägung, Interesse der Allgemeinheit an einer Aussetzung der streitbefangenen Norm bleibt grds. außer Betracht

  • VGH, Straßenbau aufgrund Bebauungsplans, 20.11.98
    § 47 VI VwGO, grundsätzlich erfolgt eine erfolgsunabhängige Abwägung, keine vorläufige Untersagung einer Straßenbaumaßnahme, da die Behörde selbst das Risiko einer späteren Nichtigerklärung trägt

  • VGH, Berichtigung der falschen Paragraphenfolge, 13.11.98
    Art. 63 II Verf, Verkündung eines nach Ausfertigung geänderten Wortlauts der Rechtsverordnung führt zur Nichtigkeit;
    § 59 II NatSchG, zur (hier bejahten) Einhaltung der "Anstoßfunktion" der Bekanntmachung;
    zu den Voraussetzungen von § 59 VII NatSchG und § 21 II NatSchG;
    § 13 I 1 GKG, § 5 ZPO, Addition der wirtschaftlichen Interessen bei mehreren Antragstellern im Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO)

  • BVerwG, Pferdekoppel, 24.9.98 (BVerwGE 107, 215) 
    § 47 VwGO nF, Antragsbefugnis

  • VGH, gemeindliche Anschlagtafeln, 4.5.98 (NVwZ 1999, 565)
    § 47 VwGO, Feststellungsinteresse bei außer Kraft getretener Norm;
    § 10 II GemO, Art. 5, 3 GG

  • BVerwG, Wasserschutzgebietsverordnung II, 30.9.96 (NVwZ 1997, 887)
    § 47 VwGO aF;
    § 19 WHG, Art. 14 III GG, Enteignungsbegriff, salvatorische Klausel

  • BVerwG, zu große Grundstücksmindestgröße, 20.8.91 (NVwZ 1992, 567)
    § 47 VwGO, Gesamtnichtigerklärung bei Beantragung von Teilnichtigerklärung

  • BVerwG, vertikale Gliederung, 4.6.91 (BVerwGE 88, 268)
    Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung für Festsetzungen nach § 1 VII BauNVO;
    § 4a IV BauNVO;
    § 7 IV BauNVO;
    §§ 47, 155 I VwGO, keine Kostenbelastung des Antragsstellers, wenn die Normenkontrolle lediglich zur Teilnichtigerklärung wegen eines ihm nachteiligen Rechtsfehlers führt

  • BVerwG, Lebensmittelgeschäft, 8.8.89 (NVwZ 1990, 159)
    zu den zulässige Festsetzungen nach § 9 I Nr. 24 BauGB, Schallschutz;
    § 47 V VwGO, Teilnichtigkeit: Grundsätze der Teilbarkeit eines Bebauungsplans, Gesamtnichtigkeit bei unwirksamer Gebietsfestsetzung

  • BVerfG, Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen, 23.6.87 (BVerfGE 76, 107)
    § 90 II 2 BVerfGG, § 47 VwGO;
    § 93 III BVerfGG, Jahresfrist

  • VGH, Sporttauchen im Baggersee, 22.6.87 (NVwZ 1988, 168)
    § 26 WasserG, Sporttauchen als Gemeingebrauch, Konkretisierung der Gemeinverträglichkeit, Verhältnismäßigkeit, Normenbestimmtheit;
    § 47 VwGO;
    (Hinweis: vgl. nunmehr die neugefaßte Vorschrift des § 28 II WasserG)

  • VGH, Nachbargemeinde, 27.2.87 (NVwZ 1987, 1088)
    § 47 II VwGO aF, "Behörde", Rechtsschutzinteresse, "Nachteil"

  • BVerfG, Hamburger Bebauungsplangesetze, 14.5.85 (BVerfGE 70, 35)
    § 188 II BBauG (jetzt § 246 II BauGB), Bebauungspläne, die als Gesetze im formellen Sinne erlassen werden, unterliegen der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle (erweiternde Auslegung von § 47 I Nr. 1 VwGO, einschränkende Auslegung von Art. 100 I GG), Art. 3 I GG;
    § 90 BVerfGG, Bebauungsplan schafft unmittelbares Betroffensein

  • BVerwG, Neugliederungsverordnung IHK, 9.12.82 (NJW 1983, 2208)
    § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Nichtmitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Feststellungsinteresse bejaht), Klage ist hier nicht deshalb unzulässig, weil sie auf eine - landesrechtlich i.R.v. § 47 VwGO nicht vorgesehene - Normenkontrolle hinausläuft

  • BVerwG, Sondergebiet "Möbelmarkt", 12.3.82 (BVerwGE 65, 131)
    § 47 VwGO, Unzulässigkeit einer Beiladung im Normenkontrollverfahren über einen Bebauungsplan, stattdessen ggf. Anhörung über den Rahmen des § 47 II 3 VwGO hinaus;
    (Hinweis: anders BVerfG, «Beiladung im Normenkontrollverfahren» und nunmehr § 47 II 4 VwGO <Fassung ab 1.1.02>)

  • BGH, Bebauungsplan Bahnhofsviertel, 8.5.80 (BGHZ 77, 338)
    § 47 VwGO, keine Wirkung erga omnes der Abweisung eines Normenkontrollantrags, jedoch Bindungswirkung in einem Baulandverfahren zwischen den gleichen Beteiligten (vgl. § 121 VwGO)

  • BVerwG, Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn, 13.12.79 (BVerwGE 59, 221)
    Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, 43, 47 VwGO, § 35 S. 2 VwVfG

  • HessVGH, Kindergartengebühr II, 28.9.76 (NJW 1977, 452)
    § 47 VwGO, Abgrenzung öffentlich-rechtliche Zulassungsregelung - "AGB";
    Kostendeckungsprinzip, Prinzip der speziellen Entgeltlichkeit, Jugendhilferecht;
    Art. 3, 20 GG

Querverweise

Auf § 47 VwGO verweisen folgende Vorschriften:
    VwGO
      Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
        Revision
     
      Schluß- und Übergangsbestimmungen
    Baugesetzbuch (BauGB)
      Allgemeines Städtebaurecht
        Bauleitplanung
          Allgemeine Vorschriften
            § 3 (Beteiligung der Öffentlichkeit)
    Gerichtskostengesetz (GKG)
      Wertvorschriften
        Besondere Wertvorschriften
          § 53 (Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes)
Redaktionelle Querverweise zu § 47 VwGO:
    VwGO
      Gerichtsverfassung
        Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
     
      Verfahren
        Einstweilige Anordnung
          § 123 (zu § 47 VI)
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