Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123) |
| 7. Abschnitt - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 54 - 67a) |
(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.
(2) Ist die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt, so ist die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig, außer wenn die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolgt ist, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. § 60 Abs. 2 gilt für den Fall höherer Gewalt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 58 VwGO
2.569 Entscheidungen zu § 58 VwGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98
Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - 5 A 924/07
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09
Kenntnis von Genehmigung: Widerspruchsfrist läuft!
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2010 - A 4 S 703/10
(Anforderungen an die Anschlussberufung - Keine Gruppenverfolgung tamilischer ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 5.11
Anschlussberufung; Asylverfahren, gerichtliches; Berufung; Berufungsbegründung, ...
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 5.11
- OVG Hamburg, 17.06.2010 - 2 E 7/07
Bebauungsplan: Festsetzung von Grundfläche
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10
Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis ...
- BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10
- BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98
Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1997 - 1 S 2555/96
Frist für die Erhebung der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung des ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1997 - 1 S 2555/96
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Literatur im Internet zu § 58 VwGO
- § 58 VwGO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG)
- Rechtsschutz bei bestimmten Verwaltungsmaßnahmen
- § 13 (Zulässigkeit, Zuständigkeit)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Planfeststellung, Wegenutzung
- § 43e (Rechtsbehelfe)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 17e (Rechtsbehelfe)
- Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG)
- Verwaltungsakt
- Bestandskraft des Verwaltungsaktes
- § 45 III (Heilung von Verfahrens- und Formfehlern)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG)
- Verwaltungsakt
- Bestandskraft des Verwaltungsaktes
- § 45 III (Heilung von Verfahrens- und Formfehlern)