Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123)   
   7. Abschnitt - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 54 - 67a)   

§ 59

(weggefallen)

 

Hinweis der Redaktion:

An die Stelle des früheren § 59 VwGO ist § 37 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes getreten.

Rechtsprechung zu § 59 VwGO

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 59 VwGO:
    Verwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG)
      Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
        Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
          § 3a (Elektronische Kommunikation)
     
      Verwaltungsakt
        Zustandekommen des Verwaltungsaktes
          § 37 (Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes)
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