Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil I - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 53) |
| 1. Abschnitt - Gerichte (§§ 1 - 14) |
(1) Die Kammer soll in der Regel den Rechtsstreit einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn
| 1. | die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und | |
| 2. | die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat. |
Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung nicht Einzelrichter sein.
(2) Der Rechtsstreit darf dem Einzelrichter nicht übertragen werden, wenn bereits vor der Kammer mündlich verhandelt worden ist, es sei denn, daß inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- oder Zwischenurteil ergangen ist.
(3) Der Einzelrichter kann nach Anhörung der Beteiligten den Rechtsstreit auf die Kammer zurückübertragen, wenn sich aus einer wesentlichen Änderung der Prozeßlage ergibt, daß die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist. Eine erneute Übertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen.
(4) Beschlüsse nach den Absätzen 1 und 3 sind unanfechtbar. Auf eine unterlassene Übertragung kann ein Rechtsbehelf nicht gestützt werden.
Rechtsprechung zu § 6 VwGO
2.009 Entscheidungen zu § 6 VwGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
Bindung des Rechtsmittelgerichts an Beschlüsse nach § 6 ...
- BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
Zeitpunkt der erstmaligen Bekanntmachung der Satzung als maßgbend auch bei ...
- BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01
Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des ...
- BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98
Wehrpflichtrecht
- BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11
Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter gem. § 6 Abs. 1 ...
- VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09
Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2009 - 11 S 18/09
Betreibensaufforderung bei abgeschobenem Ausländer; zuständiges Prozessgericht ...
- OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08
Einkaufszentrum: Mindestgröße abhängig vom Einzugsgebiet
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2013 - 1 A 2647/10
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Querverweise
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung
- § 21g III