Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123) |
| 7. Abschnitt - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 54 - 67a) |
Beteiligte am Verfahren sind
| 1. | der Kläger, | |
| 2. | der Beklagte, | |
| 3. | der Beigeladene (§ 65), | |
| 4. | der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht oder der Vertreter des öffentlichen Interesses, falls er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht. |
Rechtsprechung zu § 63 VwGO
Rechtsprechungsübersichten:
- 14 Entscheidungen zu § 63 VwGO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - Urteilsbesprechung zu § 63 VwGO bei ibr-online
Literatur im Internet zu § 63 VwGO
Querverweise
Auf § 63 VwGO verweisen folgende Vorschriften:
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Sondervorschriften
- § 16 (Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen)
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