Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123)   
   8. Abschnitt - Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§§ 68 - 80b)   
§ 69

Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.

Rechtsprechung zu § 69 VwGO

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 69 VwGO

Querverweise

Auf § 69 VwGO verweisen folgende Vorschriften:
    Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
      Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
        Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
          § 37t (Widerspruchsverfahren)

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