Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123) |
| 8. Abschnitt - Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§§ 68 - 80b) |
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß über den Widerspruch noch nicht entschieden oder der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist, die verlängert werden kann, aus. Wird dem Widerspruch innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist stattgegeben oder der Verwaltungsakt innerhalb dieser Frist erlassen, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
Rechtsprechung zu § 75 VwGO
2.494 Entscheidungen zu § 75 VwGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Hessen, 06.12.2012 - 6 E 2128/12
Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 4 S 2071/10
Aussetzung des Verfahrens wegen Nichtentscheidung über einen Widerspruch
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2007 - 10 S 690/07
Zureichender Grund iSv § 75 S 3 VwGO für die Aussetzung eines ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - 2 M 71.08
PKH; maßgeblicher Zeitpunkt bei Untätigkeitsklage; PKH; maßgeblicher Zeitpunkt ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2006 - 8 A 2190/04
Umweltinformationsrichtlinie: Die Umweltinformationsrichtlinie kann unmittelbare ...
- BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2008 - 11 S 683/08
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- OLG Koblenz, 07.02.2007 - 1 U 248/06
Amtshaftung - Bauvoranfrage zögerlich bearbeitet: Schadensersatz?
Zum selben Verfahren:
- BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07
Amtshaftung - Rechtswidrige Versagung des Bauvorbescheids
- BGH, 19.03.2008 - III ZR 49/07
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Querverweise
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Errichtung und Betrieb von Anlagen
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- § 14a (Vereinfachte Klageerhebung)