Verwaltungsgerichtsordnung
| Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123) |
| 9. Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 81 - 106) |
(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.
(2) Ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag kann nur durch einen Gerichtsbeschluß, der zu begründen ist, abgelehnt werden.
(3) Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, daß Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
(4) Die Beteiligten sollen zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung Schriftsätze einreichen. Hierzu kann sie der Vorsitzende unter Fristsetzung auffordern. Die Schriftsätze sind den Beteiligten von Amts wegen zu übermitteln.
(5) Den Schriftsätzen sind die Urkunden oder elektronischen Dokumente, auf die Bezug genommen wird, in Urschrift oder in Abschrift ganz oder im Auszug beizufügen. Sind die Urkunden oder elektronischen Dokumente dem Gegner bereits bekannt oder sehr umfangreich, so genügt die genaue Bezeichnung mit dem Anerbieten, Einsicht bei Gericht zu gewähren.
Rechtsprechung zu § 86 VwGO
6.433 Entscheidungen zu § 86 VwGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OVG Saarland, 16.12.2011 - 3 A 175/11
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- OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
Beseitigung, Werbeanlage, Innenbereich, überbaubare ...
- OVG Saarland, 16.12.2011 - 3 A 264/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2012 - 1 A 2243/10
Beweisantritt Beweisantrag angekündigter Beweisantrag Verzicht auf mündliche ...
- OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12
Anhörungsrüge
- OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 133/12
Anhörungsrüge (§ 152 a VwGO)
- BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11
Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge
- BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11
Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung; ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2005 - A 13 S 988/04
Verfahrensrecht - Verzicht auf mdl. Verhandlung: Entscheidung über Beweisantrag
- BVerwG, 10.03.2011 - 9 A 8.10
Berichtigung der Niederschrift über die mündliche Verhandlung; ...
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Literatur im Internet zu § 86 VwGO
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