Verwaltungsgerichtsordnung

   Teil II - Verfahren (§§ 54 - 123)   
   9. Abschnitt - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 81 - 106)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 90

(1) Durch Erhebung der Klage wird die Streitsache rechtshängig.

(2) (weggefallen)

(3) (weggefallen)

Rechtsprechung zu § 90 VwGO

Rechtsprechungsübersichten:

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