Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Bund)

   Vierter Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 20 - 22)   
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§ 22
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1953 in Kraft.

Rechtsprechung zu § 22 VwVG

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