Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Bund)
| Erster Abschnitt - Vollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 1 - 5) |
(1) Die Vollstreckung wird gegen den Vollstreckungsschuldner durch Vollstreckungsanordnung eingeleitet; eines vollstreckbaren Titels bedarf es nicht.
(2) Voraussetzungen für die Einleitung der Vollstreckung sind:
| a) | der Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist; | |
| b) | die Fälligkeit der Leistung; | |
| c) | der Ablauf einer Frist von einer Woche seit Bekanntgabe des Leistungsbescheides oder, wenn die Leistung erst danach fällig wird, der Ablauf einer Frist von einer Woche nach Eintritt der Fälligkeit. |
(3) Vor Anordnung der Vollstreckung soll der Schuldner ferner mit einer Zahlungsfrist von einer weiteren Woche besonders gemahnt werden.
(4) Die Vollstreckungsanordnung wird von der Behörde erlassen, die den Anspruch geltend machen darf.
Rechtsprechung zu § 3 VwVG
88 Entscheidungen zu § 3 VwVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B
Anfechtbarkeit einer Zahlungsaufforderung der Bundesanstalt für Arbeit
- BFH, 30.03.1976 - VII R 94/75
- BFH, 04.07.1986 - VII B 151/85
Vollstreckung durch Finanzbehörde setzt gültigen Leistungsbescheid voraus
- OVG Sachsen, 26.08.2009 - 1 E 64/09
Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich; Vollstreckungsanordnung; Beseitigung ...
- BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67
Einbehaltung von Dienstbezügen
- LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.1997 - L 7 Ar 259/96
Winterbauförderung für Trocken- und Montagebauunternehmen
- LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Qualifizierung der Festsetzung ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
Bundesagentur für Arbeit erhob rechtswidrig Mahngebühren // Bundessozialgericht ...
- BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R
- BFH, 30.09.2002 - VII S 16/02
Auftragsvollstreckung durch das HZA
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - L 22 LW 2/10
Einstweiliger Rechtsschutz; Mahnung; Mahngebühr; Widerspruch; Klage
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Literatur im Internet zu § 3 VwVG
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Vollstreckungsanordnung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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