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Sie haben gesucht: Paragraph bzw. Artikel 39 im Titel WBO

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Wehrbeschwerdeordnung (WBO)
neugefasst durch B. v. 22.01.2009 BGBl. I S. 81; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 1 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (WBOZustAnO)
A. v. 14.06.2013 BGBl. I S. 1641
Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (WBOZustAnOÄndAnO)
A. v. 28.08.1995 BGBl. I S. 1245
Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (WBOZustAnOÄndAO)
A. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 497
Bekanntmachung der Neufassung der Wehrbeschwerdeordnung (WBONB)
B. v. 22.01.2009 BGBl. I S. 81
Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministers der Verteidigung (WBOZustAnO) (Fassung gültig bis inkl. 30.06.2013)
A. v. 27.09.1973 BGBl. I S. 1512; aufgehoben durch Artikel 4 A. v. 14.06.2013 BGBl. I S. 1641

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