Wohnungseigentumsgesetz
| I. Teil - Wohnungseigentum (§§ 1 - 30) |
(1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden.
(2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
(3) Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
(4) Wohnungseigentum und Teileigentum können nicht in der Weise begründet werden, daß das Sondereigentum mit Miteigentum an mehreren Grundstücken verbunden wird.
(5) Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.
(6) Für das Teileigentum gelten die Vorschriften über das Wohnungseigentum entsprechend.
Rechtsprechung zu § 1 WEG
425 Entscheidungen zu § 1 WEG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1330
Wohnungseigentum - Klagebefugnis bei Verletzung gemeinschaftlichen Eigentums
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1331
Wohnungseigentum - Klagebefugnis des einzelnen Eigentümers
- VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1333
Nachbarklage; Grenzgebäude; Klagebefugnis; Wohnungseigentümer; Abstandsfläche; ...
- VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1334
Nachbarklage; Grenzgebäude; Klagebefugnis; Wohnungseigentümer; Abstandsfläche; ...
- VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1335
Nachbarklage; Grenzgebäude; Klagebefugnis; Wohnungseigentümer; Abstandsfläche; ...
- VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1336
Nachbarklage; Grenzgebäude; Klagebefugnis; Wohnungseigentümer; Abstandsfläche; ...
- VGH Bayern, 21.01.2009 - 9 CS 08.1331
- KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05
Wohnungseigentum - Raum als "nicht Wohnzwecken dienender Raum" festgesetzt
- VGH Bayern, 29.07.2011 - 15 N 08.2086
Bauplanungsrecht: Antragsbefugnis bei der Normenkontrollklage und ...
- VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42
Baurechtliche Nachbarrechte aus Wohnungseigentum?
- VGH Bayern, 02.10.2003 - 1 CS 03.1785
Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
Literatur im Internet zu § 1 WEG
- § 1 WEG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Wohnungseigentum
Teileigentum
Wohnungseigentumsgesetz - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB)
- Überleitung von Miteigentum nach Wohneinheiten und von Stockwerkseigentum
- § 35 (Miteigentum nach Wohneinheiten)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Sicherung der Bauleitplanung
- Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
- § 22 (Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen)
- Besonderes Städtebaurecht
- Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
- Erhaltungssatzung
- § 172 (Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung))
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Sachen und Tiere
- § 93 (Wesentliche Bestandteile einer Sache)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Gemeinschaft
- §§ 741 ff (Gemeinschaft nach Bruchteilen)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Miteigentum
- § 1008 (Miteigentum nach Bruchteilen)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (17)
Eigene Frage stellen