Wohnungseigentumsgesetz

   I. Teil - Wohnungseigentum (§§ 1 - 30)   
   1. Abschnitt - Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 - 9)   
§ 2
Arten der Begründung

Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3) oder durch Teilung (§ 8) begründet.

Rechtsprechung zu § 2 WEG

51 Entscheidungen zu § 2 WEG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:

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26.05.2012

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Literatur im Internet zu § 2 WEG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 2 WEG:
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      Recht der Schuldverhältnisse
        Einzelne Schuldverhältnisse
          Mietvertrag, Pachtvertrag
            Mietverhältnisse über Wohnraum
              Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen
                § 577 (Vorkaufsrecht des Mieters) (zu §§ 2 ff)
                § 577a (Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung) (zu §§ 2 ff)

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