Wohnungseigentumsgesetz
| III. Teil - Verfahrensvorschriften (§§ 43 - 50) |
(1) Die Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer ist gegen die übrigen Wohnungseigentümer und die Klage des Verwalters ist gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Sie muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. Die §§ 233 bis 238 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
(2) Hat der Kläger erkennbar eine Tatsache übersehen, aus der sich ergibt, dass der Beschluss nichtig ist, so hat das Gericht darauf hinzuweisen.
Rechtsprechung zu § 46 WEG
370 Entscheidungen zu § 46 WEG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08
Wohnungseigentum - Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08
Wohnungseigentum - Begründung der Anfechtungsklage
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.01.2009 - V ZR 74/08
ZPO § 319 Abs. 1
- LG Hamburg, 12.03.2008 - 318 S 65/07
Wohnungseigentum - Nichteinhaltung der Begründungsfrist für Anfechtungsklage
- BGH, 21.01.2009 - V ZR 74/08
- BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09
Wohnungseigentum - Wahrung der Klagefrist trotz Bezeichnung des falschen Gegners
- BGH, 11.11.2011 - V ZR 45/11
Wohnungseigentum - Wer ist nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zu verklagen?
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10
Wohnungseigentum - Beschlusskompetenz der Miteigentümer einer Untergemeinschaft
- LG München I, 31.01.2011 - 1 S 15378/10
- BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08
Wohnungseigentum - Wahrung der Begründungsfrist durch Vorbringen anderer Kläger?
- BGH, 20.05.2011 - V ZR 99/10
Wohnungseigentum - Klagefrist und Namensliste
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Hogan & Hartson Raue
27.09.2012
PATRIZIA Immobilien AG
28.09.2012
People & Company Germany GmbH
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
Literatur im Internet zu § 46 WEG
- Das neue Verfahrensrecht im WEG
von Dr. Andrik Abramenko (Aufsatz, PDF-Format)
Möglichkeiten und Fallstricke für den Anwalt in Wohnungseigentumssachen
AnwBl 2007, 403 - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Mündliche Verhandlung
- § 139 (Materielle Prozessleitung) (zu § 46 II)