Wohnungseigentumsgesetz
| III. Teil - Verfahrensvorschriften (§§ 43 - 50) |
Mehrere Prozesse, in denen Klagen auf Erklärung oder Feststellung der Ungültigkeit desselben Beschlusses der Wohnungseigentümer erhoben werden, sind zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. Die Verbindung bewirkt, dass die Kläger der vorher selbständigen Prozesse als Streitgenossen anzusehen sind.
Rechtsprechung zu § 47 WEG
3.473 Entscheidungen zu § 47 WEG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08
Wohnungseigentum - Wahrung der Begründungsfrist durch Vorbringen anderer Kläger?
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06
Wohnungseigentum - Rechtsverfolgungskosten aufgrund von Binnenstreitigkeiten
Zum selben Verfahren:
- KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05
Wohnungseigentum - Umlage gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten
- KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05
- OLG Celle, 26.04.2005 - 4 W 87/05
Wohnungseigentum - Kosten bei Rechtsmittelrücknahme
- OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 20 W 480/02
Wohnungseigentum - Kosten bei Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde
- OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 259/99
Wohnungseigentum - Kostentragung - Rücknahme der sofortigen weiteren Beschwerde
- OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07
Wohnungseigentum - Abberufung des Verwalters wegen Nichtumsetzung von Vergleich
- KG, 14.01.2005 - 24 W 77/04
Wohnungseigentum - Verfahrenskosten aufgrund Verwalterverschuldens
- KG, 16.01.2006 - 24 W 50/05
Wohnungseigentum - Wohngeldverfahren: Kostentragungspflicht des Verwalter?
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Literatur im Internet zu § 47 WEG
- Das neue Verfahrensrecht im WEG
von Dr. Andrik Abramenko (Aufsatz, PDF-Format)
Möglichkeiten und Fallstricke für den Anwalt in Wohnungseigentumssachen
AnwBl 2007, 403 - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu