Wohnungseigentumsgesetz
| I. Teil - Wohnungseigentum (§§ 1 - 30) |
| 1. Abschnitt - Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 - 9) |
(1) Die Wohnungsgrundbücher werden geschlossen:
| 1. | von Amts wegen, wenn die Sondereigentumsrechte gemäß § 4 aufgehoben werden; | |
| 2. | auf Antrag sämtlicher Wohnungseigentümer, wenn alle Sondereigentumsrechte durch völlige Zerstörung des Gebäudes gegenstandslos geworden sind und der Nachweis hierfür durch eine Bescheinigung der Baubehörde erbracht ist; | |
| 3. | auf Antrag des Eigentümers, wenn sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in einer Person vereinigen. |
(2) Ist ein Wohnungseigentum selbständig mit dem Rechte eines Dritten belastet, so werden die allgemeinen Vorschriften, nach denen zur Aufhebung des Sondereigentums die Zustimmung des Dritten erforderlich ist, durch Absatz 1 nicht berührt.
(3) Werden die Wohnungsgrundbücher geschlossen, so wird für das Grundstück ein Grundbuchblatt nach den allgemeinen Vorschriften angelegt; die Sondereigentumsrechte erlöschen, soweit sie nicht bereits aufgehoben sind, mit der Anlegung des Grundbuchblatts.
Rechtsprechung zu § 9 WEG
17 Entscheidungen zu § 9 WEG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10
Wohnungseigentum - Mitwirkung an Aufhebung des Wohnungserbbaurechts
- BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Sondernutzungsrecht an Kfz-Abstellplätzen
- AG Bremerhaven, 02.06.2010 - 55 C 1463/09
Wohnungseigentum - Keine Parteifähigkeit der aufgelösten WEG
- BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Wohnungseigentum
- OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 450/00
Wohnungseigentum
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 94/10
Wohnungseigentum - Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 96/10
Wohnungseigentum - Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
Wohnungseigentum - Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
- OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04
Wohnungseigentum - Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2005 - L 4 B 5/05
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Querverweise
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- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundbuchsachen
- § 76 (Wohnungs- und Teileigentum)
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