Wohnungseigentumsgesetz
Teil 1 - Wohnungseigentum (§§ 1 - 30) |
Abschnitt 3 - Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§§ 9a - 9b) |
(1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags aber nur aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. 2Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, wird sie durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. 3Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht ist Dritten gegenüber unwirksam.
(2) Dem Verwalter gegenüber vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein durch Beschluss dazu ermächtigter Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) vom 16.10.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.12.2020 | Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) | 16.10.2020 |
Rechtsprechung zu § 9b WEG
116 Entscheidungen zu § 9b WEG in unserer Datenbank:
- BGH, 08.07.2022 - V ZR 202/21
Beschlussersetzungsklage: Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- BGH, 09.02.2024 - V ZR 6/23
Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft kann nur der Verband die ...
- OLG München, 05.08.2022 - 34 Wx 301/22
Keine Vertretungsbefugnis des Verwalters für Eintragung einer Grunddienstbarkeit
- LG Frankfurt/Main, 24.02.2022 - 13 T 85/21
Durchführung einer Versammlung: Wer darf darüber streiten?
- BGH, 16.09.2022 - V ZR 180/21
Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften ohne Verwalter
Zum selben Verfahren:
- LG Frankfurt/Main, 15.07.2021 - 13 S 5/21
Verwalterlose WEG: Wer klagt Hausgeldansprüche ein?
- LG Frankfurt/Main, 15.07.2021 - 13 S 5/21
- AG Konstanz, 06.05.2021 - 4 C 525/20
Verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozessunfähig!
- LG Frankfurt/Main, 06.10.2022 - 13 S 95/21
WEMoG: Verlust der Prozessführungsbefugnis ist verfassungsgemäß!
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 22.06.2022 - 25 S 56/21
7 m hohes Kreuz muss aus Gartenanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft ...